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27.07.2022

Ab 1.8. mit Covid ohne Symptome und FFP2-Maske arbeiten. Was gilt?

Corona-positiv in den Salon Ja, nur ohne Symptome und mit FFP2! Das gilt auch für den Arbeitsweg in Öffis. Mittagspause mit Kolleg*innen oder in die Bar zum Afterwork ist erlaubt, aber nur zum Plaudern, denn die Maske bleibt oben. Was gilt und was die Innung forderte ...

Die WKO und BIM Wolfgang Eder forderten im Vorfeld eine Beibehaltung der Quarantäne und plädierten für ein kürzeres Freitesten nach 3 Tagen, wie uns Wolfgang Eder telefonisch mitteilte. Der Grund war, bei den hohen Infektionszahlen Krankenstände und anfallende Kosten für Salonbesitzer*innen zu vermeiden. "Der Handel und die Bundesländer haben aber sehr viel Druck ausgeübt und so ist eine Durchsetzung der Forderungen nicht gelungen", so Wolfgang Eder.

Fakt ist, sämtliche Quarantäne Regelungen fallen zum 1. August 2022. Ab dann können Covid-positive Friseur*innen arbeiten gehen und Covid-positive Kund*innen den Salon besuchen. Vorausgesetzt man ist symptomlos und trägt eine FFP2 Maske!

Positiv getestet – was darf ich?

Das Corona-Testergebnis ist positiv, aber man fühlt sich gesund und hat keine Symptome – ab August kann man dann wieder im Salon arbeiten und Kund*innen bedienen. Verpflichtend  ist diesem Fall das Tragen einer FFP2 Maske.

Ausnahme: Treffen in einem Salon ausschließlich neu infizierte Personen aufeinander, kann auf die Schutzmaske verzichtet werden.

Mittagspause

In der Mittagspause kann man theoretisch mit Kolleg*innen ein Lokal aufsuchen, jedoch ist es nicht erlaubt, Getränke oder Essen zu konsumieren. Das gilt aber auch für die Pausenräume, die man mit nicht infizierten Kolleg*innen teilt. 

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die sogenannten Verkehrsbeschränkungen gelten auch für positiv getestete Personen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bereits bei einem positiven Antigen-Test muss die FFP2 Maske in Bus, Bahn und Co. angelegt werden. Die Ausrede, dass man noch auf ein PCR-Ergebnis wartet, ist hier nicht zulässig.

Nähert man sich im Freien Menschen unter 2 Metern, ist die Maske im Zeitraum der Infektion Pflicht.

Diese Verkehrsbeschränkung ist für zehn Tage ab Testergebnis aufrecht, man kann sich aber nach fünf Tagen frei testen.

Telefonische Krankmeldung

Auf Nachfrage bei der ÖGK wurde der imSalon Redaktion bestätigt, dass die telefonische Krankmeldung, die generell mit dem 1. Juni beendet wurde, für positiv Getestete, die sich krank fühlen, aufrecht bleibt. Das heißt: An Covid erkrankte Stylist*innen können mit einem Anruf beim Hausarzt den Krankenstand antreten.