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18.04.2024

Über 400 Friseur- und Kosmetik-Salons 2023 kontrolliert

Schwarzarbeit in Friseursalons ist so aktuell wie noch nie. Doch was passiert in Österreich? Wir haben bei der Finanzkontrolle nachgefragt. Das Ergebnis: 407 kontrollierte Salons und 107 Verstöße gegen das Gesetz.

Mehr als ein Viertel aller Kontrollen in Oberösterreich

Insgesamt 407 Friseur- sowie Kosmetiksalons bekamen Besuch von der österreichischen Finanzpolizei. Besonders sticht dabei hervor, dass mehr als 25 % aller Kontrollen, nämlich 104, in Oberösterreich stattfanden. Gefolgt von der Bundeshauptstadt Wien, mit 95 kontrollierten Geschäften.

Die Zahl der 2023 kontrollierten Friseur- sowie Kosmetiksalon auf einen Blick

Burgenland10 
Kärnten15 
Niederösterreich59 
Oberösterreich104 
Salzburg30 
Steiermark50 
Tirol17 
Vorarlberg27 
Wien95 
 407 

In Folge dieser 407 Kontrollen wurde fast bei jedem 4. Salon eine Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft eingebracht. Die von der Finanzpolizei angeführten Straftaten beziehen sich auf Verstöße gegen folgende drei Gesetze:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Dienstgeber hat Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder falsch beim Versicherungsträger angemeldet. Diese Ordnungswidrigkeit wird von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen mit Geldstrafen von 730 € bis zu 2180 €, im Wiederholungsfall von 2180 € bis 5.000 €. 

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG): Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis.

Diese Straftat ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. Bei max. drei beschäftigten Ausländern droht eine Geldstrafe von 1.000 € bis 10.000 € Mitarbeiter. Bei Wiederholungen kann die Strafe auf bis zu 20.000 € pro beschäftigten Ausländer angehoben werden. 

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG): Weiterbezug von Arbeitslosengeld, ohne die Beschäftigung melden. Eine Verwaltungsübertretung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde von 200 € bis 2.000 €, im Wiederholungsfall mit bis zu 4.000 € bestraft.

Die Anzahl der Strafanträge nach Tatbestand

KärntenAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)1
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)1
  2
NiederösterreichAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)10
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)4
  14
OberösterreichAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)20
 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)2
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)12
  34
SalzburgAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)5
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)1
  6
SteiermarkAusländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)2
  2
TirolAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)3
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)5
  8
VorarlbergAusländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)4
  4
WienAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)15
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)22
  37
ÖsterreichAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)54
 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)2
 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)51
  107

Auf Anfrage beim Finanzministerium, nach den Zahlen von ausschließlich kontrollierten Friseur-Salons, kam die Begründung, das datenbedingt die Auswertung nur auf bestimmte Gewerbegruppen möglich sei.