02.12.2020

Bioethikkommission empfiehlt Impfpflicht für Friseure

Wer wird im ersten Schritt geimpft, wo ist es freiwillig, wo berufsausübungserforderlich? Jetzt hat sich die Bioethikkommission eingeschaltet. Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Gesundheitspersonal und Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseure wird empfohlen...

Das erklärte die Vorsitzende der österreichischen Bioethikkommission, Christiane Druml, gegenüber der Tageszeitung „Die Presse" in der gestrigen Ausgabe (01.12).

"Berufsausübungserfordernis" statt Impfpflicht

Generell wird derzeit in Österreich von einer allgemeinen Impfpflicht abgesehen, da es zu den Impfstoffen bisher nur Teilinformationen gibt. Allerdings empfiehlt die Kommission für die Dauer der Pandemie eine Covid-19-Impfpflicht für Gesundheitspersonal und körpernahe Dienstleister, zu denen auch Friseure und Kosmetiker gehören und spricht hier von Berufsausübungserfordernis: „Ich würde hier nicht von einer Impfpflicht, sondern von einem Berufsausübungserfordernis sprechen. (...) Im Epidemiegesetz ist auch vorgesehen, dass das Gesundheitspersonal geimpft werden muss.“, so Christiane Druml gegenüber der „Die Presse“ .

Friseure in erster Reihe neben dem Gesundheitspersonal?

Wer zuerst geimpft werden soll, sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht, solle gesetzlich festgehalten werden, denn das bringe "Rechtssicherheit". Wer sich allerdings impfen lasse, solle laut Druml, auch Begünstigungen und Erleichterungen bekommen, etwa beim Besuch von Kultur- oder anderen Einrichtungen.

Sollte es soweit kommen, wirft dies eine Menge Fragen auf, allen voran diese: Was passiert, wenn man der Impfung nicht nachkommen möchte?

Wir bleiben für euch an dem Thema dran ...