16.12.2022
Peter F. Pfister: Einheitliche Perücken-Leistungen durch ÖGK fixiert
Österreichweit werden ab 1.1.2023 die Leistungen für medizinisch notwendige Perücken durch die Österreichische Gesundheitskasse einheitlich.
30 Monate hat Friseur und Perücken-Partner Peter F. Pfister im Auftrag der Bundesinnung mit der Österreichischen Gesundheitskasse verhandelt, um eine Harmonisierung in Sachen Perücken-Leistung zu schaffen. Jetzt ist der Vertrag unterzeichnet. Wir haben mit ihm gesprochen …
Im Gespräch mit Juliane Krammer
Herr Pfister, weshalb war es notwendig eine Änderung im Bereich Leistungen für Perücken zu schaffen?
Peter F. Pfister: Wir sind mit unseren Standorten in Linz und Tirol vertreten und da wurden meine Kund*innen immer wieder mit dieser Ungleichbehandlung konfrontiert. In manchen Bundesländern gab es 90 % des Preises refundiert, in anderen wurden Kosten von maximal 358 Euro zurückgezahlt. Nach Kontaktaufnahme mit der ÖGK Oberösterreich, wurde ich gefragt, bei einer Harmonisierung in diesem Bereich mitzuhelfen.
Was ändert sich für Personen, die eine medizinische Perücke kaufen wollen?
PP: In der Vergangenheit gab es neun unterschiedliche Vereinbarungen – für jedes Bundesland eine. Ab 1.1.2023 werden die Leistungen der ÖGK für medizinisch notwendige Perücken in allen österreichischen Bundesländern einheitlich. Hinzu kommt, dass in Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland und Vorarlberg, wo es bereits bestehende Vertragspartner gibt, die Leistungen deutlich erhöht werden.
Was passiert in den Bundesländern ohne Vertragspartner?
PP: In Tirol, Salzburg, Kärnten und der Steiermark soll es künftig Vertragspartner geben. Betriebe, welche Perücken verkauft und eingereicht haben, erhalten von der ÖGK eine Einladung, einen Partner-Einzelvertrag zu schließen. Es werden aber auch noch neue Vertragspartner gesucht, um in ganz Österreich, flächendeckend, die Versorgung zu gewährleisten.
Wie läuft ein Kauf künftig bei Perücken-Partnern ab?
PP: Alle Patient*innen mit einer medizinischen Verschreibung können künftig bei den Vertragspartnern ihre Perücke kaufen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der ÖGK im Bereich der Kategorien I-IV. Sämtliche verschriebene Perücken werden bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen von den Vertragspartnern zu 100 % abgerechnet werden können. Differenzbeträge für Sonderwünsche bezahlen die Kund*innen bzw. Patient*innen selbst, direkt im jeweiligen Betrieb!
Was gibt es noch zu tun, bis der neue Vertrag in Kraft tritt?
PP: Jetzt müssen diese flächendeckende Leistungsabdeckung organisiert, Vertragspartner informiert und bei den neuen Verträgen entsprechend eingeschult werden. Alle weiteren Details folgen im neuen Jahr in einem gemeinsamen Statement mit der ÖGK.
Für mich persönlich ist es wichtig zu erwähnen, dass ein Ziel ist, auch andere Versicherungsträger - abseits der ÖGK - dazu zu bewegen, im Sinne der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog einzusteigen. In Vorgesprächen gab es eine grundsätzliche Bereitschaft. Ich möchte mich auf diesem Wege bei Herrn Mst. Johann Mayrhofer und Herrn Mag. Harald Herzog und deren Team von der ÖGK für die guten Gespräche bedanken!
Vielen Dank für Ihre Zeit und alles Gute für die Zukunft!