01.12.2021

Weihnachtsfeierersatz-Gutschein 365 € abgabenfrei für Mitarbeiter wieder möglich

Ein steuerbefreiter Gutschein anstatt einer Weihnachtsfeier für das Team ist jetzt wieder möglich. Schon letztes Jahr gab es die Corona-Weihnachtsfeierersatz-Gutscheinregelung. FriseurInnen können auf diese Weise MitarbeiterInnen motivieren und auch regionale Unternehmen unterstützen.

Österreich ist wieder einmal im Lockdown. Für viele Betriebe ist die unsichere aktuelle Situation zermürbend. Ob und wie eine gemeinsame Weihnachtsfeier mit dem Team abgehalten werden kann, steht im Moment auch noch in den Sternen. Eine Alternative zur Weihnachtsfeier sind Gutscheine für MitarbeiterInnen.

Gutscheine anstatt Weihnachtsfeier

Laut Einkommenssteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern € 365,-- pro Jahr absetzen. Genauso ist diese Betragshöhe auch für MitarbeiterInnen steuerbefreit.

Wie auch im letzten Jahr soll rückwirkend vom 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine an das Team ausgegeben werden können.

Im letzten Jahr war die Voraussetzung zur Nutzung, dass der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im selben Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Gutscheinregelung passierte am 30. November 2021 den Finanzausschuss.

Regionale Betriebe unterstützen

Mit der steuerbefreiten Gutscheinaktion sollen Betriebe entlastet, MitarbeiterInnen motiviert und auch der Handel unterstützt werden. So können UnternehmerInnen kleinere, regionale Unternehmen helfen, in dem Gutscheine verschenkt werden.