Credit: Andonis Vassiliadis

11.04.2011

Verwandte und Bekannte (von Beschäftigten) - Kolumne Dieter Schneider

Eine interessante „Zielgruppe“ für jedes Friseur- und Beauty-Unternehmen sind Verwandte und Bekannte, darauf sollten Sie achten:

Zwei Fragen, die natürlich miteinander zu tun haben, sind in diesem Zusammenhang wichtig:

  1. Wie viel davon sind zahlende Kunden des Salons?
     
  2. Was zahlen sie?


Über die erste Frage sollte im Team offen gesprochen werden, auch wenn das für manches Teammitglied zunächst unangenehm ist. Es sollte ganz klar festgestellt werden, wo die „Familienhilfe“ aufhört und die Schwarzarbeit anfängt.

Klare Spielregeln sind notwendig, an die sich dann auch die Chefs halten müssen. Die Spielregeln sollten dann aber nicht “von oben herab“ verkündet, sondern durch Gespräche im Team vorbereitet werden, mit der bekannten Reihenfolge:
- Die Verwandten und Bekannten werden außerhalb des Salons behandelt
und/oder
- Es fehlt an Engagement für das Unternehmen

Wer von sich und von seinem Arbeitsplatz überzeugt ist, der wird darüber in der Familie und im Freundeskreis reden und damit diese Menschen neugierig machen, die Arbeit und den Arbeitsplatz des Friseurs oder der Friseurin kennen zu lernen. Da ist eine eigene Visitenkarte des Mitarbeiters mit seiner Geschäftsadresse nützlich.

Es ist auch eine Frage des Berufsstolzes, Behandlungen mit unzureichenden Mitteln in weniger geeigneter Umgebung außerhalb der Arbeitsstätte abzulehnen. Das gilt erst recht für entsprechende Nachfragen von Kunden.

Dabei sollten die Inhaber selber auch flexibel sein und Regelungen treffen, die für eine festgelegte Anzahl von Verwandten und Freunden eine kostengünstige Behandlung im Salon, zum Beispiel als „Modell“ ermöglicht. Wenn dann ein besonders üppiges Trinkgeld fällig ist, braucht das den Chef nicht zu interessieren.

Natürlich muss dabei sicher gestellt sein, dass solche Behandlungen nicht voll zahlende Kunden verdrängen. Ein Friseursalon hat das Problem dadurch gelöst, dass er an einem Abend in der Woche zwei „blaue Stunden“ nach offiziellem Geschäftsschluss einführte, innerhalb derer Bekannte und Verwandte (und auch Kollegen aus dem eigenen Betrieb) behandelt werden konnten. Selbstverständlich auch außerhalb der festgelegten Arbeitszeit.

Die Chefs sollten mit gutem Beispiel vorangehen und die kostenlose Behandlung von eigenen Verwandten und Freunden in sehr engen und für die Mitarbeiter einsichtigen Grenzen halten.

Wenn das trotzdem geschieht und ein Mitarbeiter eine Verwandte des Chefs bedient, dann sollte der lieben Verwandten gesagt werden, dass der Lohnausfall (bei Leistungslohn) durch ein großzügiges Trinkgeld ausgeglichen werden kann.