Credit: KI-generiert mit DALL•E

11.07.2025

Unterschied zwischen EPU, Einzelunternehmer und Kleinunternehmer in Österreich

Nein, das ist nicht dasselbe und auch nicht das Gleiche. In Diskussionen rund um das Friseurhandwerk werden immer wieder Begriffe verwendet wie EPU, Kleinunternehmer oder Einzelunternehmen. Sie klingen ähnlich, bedeuten aber Unterschiedliches. Wir bringen Licht in den Dschungel.

Einzelunternehmen – die Rechtsform

Einzelunternehmer bezeichnet die Rechtsform eines Unternehmens. Inhaber des Unternehmens ist dabei eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt.
Wer ein Gewerbe anmeldet und dies allein, ohne Mitgründer oder Gesellschaft führt, ist automatisch Einzelunternehmer.
Der Einzelunternehmer kann Personal beschäftigen. Einzelunternehmen sind in Österreich die häufigste Unternehmensform.  

Merkmale:

  • Keine eigene juristische Person – der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
  • Keine Mindesteinlage erforderlich.
  • Einfache Gründung (durch Gewerbeanmeldung).
  • Buchführungspflichten abhängig vom Umsatz (siehe unten).
  • Der Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Wirtschaftskammermitglied und damit stets bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert. 

Einzelunternehmen im Friseurhandwerk

Im Jahr 2023 waren im Friseurhandwerk 8.376 Einzelunternehmen gemeldet. Von insgesamt 8.700 als Friseurbetrieb gemeldeten Unternehmen. 95 % der Friseurbetriebe sind Einzelunternehmen. (Quelle: Statistik Austria)

EPU (Ein-Personen-Unternehmen) – die statistische Erhebung

EPU steht für Ein-Personen-Unternehmen. Dies ist kein rechtlicher Begriff, sondern eine statistische und wirtschaftspolitische Bezeichnung.

Ein EPU ist ein Unternehmen ohne Mitarbeiter – also ein Unternehmen, das von einer einzigen Person geführt wird, ohne Angestellte oder mitarbeitende Familienmitglieder.

Wichtig:

  • Ein EPU ist in der Regel ein Einzelunternehmer, kann aber auch eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sein.

Sobald auch nur eine Person angestellt wird, ist es kein EPU mehr.
 

EPUs im Friseurhandwerk

2024  gab es 5.784 Ein-Personen-Unternehmen im Friseurgewerbe, das sind 6 % mehr als noch 2023. Damit liegt der EPU-Anteil im österreichischen Friseurhandwerk bei 58 %.

►  6 % mehr EPUs

Kleinunternehmer – steuerliche Regelung

Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerliches Konzept (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG), keine eigene Unternehmensform. Es betrifft Unternehmer, deren Umsatz unter 55.000 € liegt (Stand 2025). Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung liegt seit 2025 bei 55.000 €  ►  Umsatzsteuerbefreiungsgrenze steigt.

Merkmale:

  • Keine Umsatzsteuerpflicht, d. h. Rechnungen werden ohne USt ausgewiesen.
  • Keine Vorsteuerabzugsberechtigung – gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben kann nicht rückgefordert werden.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform (Einzelunternehmen, OG, GmbH etc.).

Vorteile:

  • Weniger Bürokratie, einfache Rechnungsstellung.

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug, was bei hohen Investitionen ein Nachteil sein kann.

Achtung: Kleinstunternehmen

Häufig wird der Begriff des Kleinstunternehmers verwendet, obwohl Kleinunternehmer gemeint ist. Tatsächlich jedoch gibt es diesen Begriff so nicht.
In Deutschland wird der Begriff statistisch verwendet und beschreibt Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Umsatz.

Kleinunternehmen im Friseurhandwerk

Insgesamt 3.706 Friseursalons erwirtschafteten 2022 weniger als 35.000 € und fallen unter die Kleinunternehmerregelung 2023, das sind 42 % der erfassten Friseursalons. 

Achtung: 2025 steigt die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 €, damit fielen gemäß den aktuellen Umsätzen weit über 50 % der Unternehmen in die Kleinunternehmerregelung und müssten damit keine Umsatzsteuer abführen.

►  Friseurmarkt Österreich: Aktuelle Zahlen und Statistiken

Praxisbeispiele

  • Friseurin Susanne Süßhaar betreibt als Meisterin ihren Salon, den sie auf sich persönlich als Gewerbe angemeldet hat, mit einer Mitarbeiterin und erwirtschaftet jährlich 200.000 €  …
    – Sie ist Einzelunternehmerin!
     
  • Friseur Marco Maghaar ist Stuhlmieter in einem großen Co-Working-Salon und erwirtschaftet jährlich 49.000 € …
    - Er ist Einzelunternehmer, EPU und Kleinunternehmer!
     
  • Friseurin Hanna Haarig hat einen kleinen Salon und eine Auszubildende. Sie erwirtschaftet jährlich 54.000 € …
    - Sie ist Einzelunternehmerin und Kleinunternehmerin!
     
  • Sessionstylist Kirk Curly hat eine GmbH angemeldet, arbeitet ohne Mitarbeiter und erwirtschaftet 150.000 € im Jahr …
    - Er wird statistisch als EPU geführt!