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09.04.2020

Überbrückungskredite: ab 8.4. Kreditgarantien beantragbar

Durch die Corona Krise bedingte Zahlungsunfähigkeit ausgelöste Liquiditätsengpässe können mit Überbrückungskrediten bis zur Höhe von 500.000 auf Basis einer 100 %-Garantie der Republik über Hausbank beantragt werden.

Unternehmen, die von Corona bedingten Maßnahmen mit großen Umsatzeinbußen, Liquiditätsproblemen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage betroffen sind, werden durch den Corona Hilfs-Fonds unterstützt.

Seit 8.4.2020 können Kreditgarantien über die Hausbank beantragt werden. Ziel ist es die Garantien binnen 7 Arbeitstagen abzuwickeln, das heißt Auszahlungen von Krediten sollten ab 15. April möglich sein.

Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Letztendlich ist es für die Bank ein normales Kreditgeschäft mit dem einzigen Unterschied, dass die Garantien vom AWS übernommen werden.

Dennoch müssen sich auch Banken an die Grundsätze des Kreditgeschäftes halten. Einmal mehr gilt, wer seine Unterlagen und Jahresabschlüsse sauber geführt und fertig hat und vielleicht sogar aktuelle Zahlen und Planrechnung vorlegen kann, es leichter haben wird und vor allem schneller an Überbrückungskredite gelangen wird, als Unternehmen, die noch an ihrem 2018 Abschluss feilen.

Unternehmen müssen finanziell gesund sein, Unternehmen, die bereits am 31.12. 2019 finanzielle Probleme hatten, haben eher keine Chancen. Weitere Bedingung ist kein laufendes Insolvenzverfahren und auch nicht die Gefahr eines solchen, aufgrund von möglicher bestehender Zahlungsunfähigkeit zu erfahren. Zahlungsunfähigkeit darf nachweislich erst durch die Krise bedingt sein.

Kontaktieren Sie Ihre Hausbank für die weitere Vorgehensweise.