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04.11.2018

Stuhlmieten-Szenarien im Salon

Stuhlmieter und -vermieter: Zwei unabhängige Unternehmer in gemeinsamen Räumlichkeiten – da kann es schon mal kriseln… Diese heiklen Situationen sollten Sie gedanklich durchspielen.

1. Kennzeichnung der Betriebe im Salon

Die Grundfläche, für die der Stuhlmieter bezahlt, ist im Mietvertrag definiert. Nach außen muss sie nicht markiert oder abgetrennt werden, dennoch muss für den Kunden auf Anhieb ersichtlich sein, dass er unter einer Adresse zwei unabhängige Unternehmen findet. Eigene Salonschilder an der Fassade des Salons sind ein Muss! Auch Visitenkarten, Briefpapier, Flyer oder Kundenkarten tragen den Namen und das Logo des Unternehmens, so dass man weiß, dass diese nichts mit jenen des Kollegen zu tun haben.

2. Arbeitszeiten

Jeder Betrieb kann die Öffnungszeiten seines Betriebs selbst festlegen. Der Saloninhaber, sprich Stuhlvermieter hat keinerlei Mitspracherecht! Der Stuhlmieter kann jederzeit nach Lust und Laune einen Nachmittag frei machen, kann seine Stammgäste abends oder am Sonntag bedienen oder Urlaub machen, wann es ihm passt, ohne sich das OK des Stuhlvermieters einholen zu müssen.

3. Telefon

Jeder Unternehmer braucht eine eigene Telefonnummer! Eingehende Anrufe müssen den Selbstständigen direkt erreichen können.

4. Handling der Rezeption

Wenn es eine gemeinsame Rezeption für Stuhlmieter und -vermieter gibt, so muss die Rezeptionistin bei einem Anruf sofort erkennen können, wem der Anruf gilt. Ausgehend von der Rezeptionistin darf es keine telefonische Terminierung je nach Auslastung der eigenen Mitarbeiter des Salons geben, da damit die Gleichrangigkeit der Unternehmer unterbunden wird. Für die Mitnutzung der Rezeption kann eine mietvertragliche Pauschale vereinbart werden.

5. Preise

Die Preise bestimmt der jeweilige Unternehmer selbst. Absprachen darf es nicht geben. Natürlich sollten aber Arbeitsauffassung, Arbeitsweise und der Kundenumgang prinzipiell harmonieren, das heißt idealerweise sprechen Sie im Vorhinein darüber.

Versucht aber der Stuhlmieter dem Stuhlvermieter die Kunden abzuwerben, indem er Dienstleistungen verramscht und Produkte unter dem EK-Preis verkauft, so kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Das Verhalten beider Partner darf sich nicht geschäftsschädigend auf den anderen auswirken.

6. Kasse

Jeder Unternehmer kassiert für sich in seiner eigenen Kasse. Um eine saubere Trennung sicherzustellen, arbeiten Sie als Stuhlmieter auch mit einer eigenen Software und einem eigenen Kartenlesegerät für Kreditkarten.

7. Wareneinkauf

Idealerweise hat also der Stuhlmieter und -vermieter seine eigene Warenwirtschaft und sein eigenes Warenlager. Wenn das aus Platzgründen nicht möglich ist, sollten die Vorräte eindeutig dem jeweiligen Unternehmen, also dem Stuhlmieter oder -vermieter zuzuordnen sein. Nur dann ist die jährliche Inventur korrekt möglich.

8. Laufkundschaft

Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken darüber, wie Kunden behandelt werden, die ohne Termin in den Salon kommen. Lotst die Rezeptionistin die Laufkundschaft nur zum eigenen Kollegen, so ist der Ärger vorprogrammiert! Wird nach Auslastung geurteilt und dividiert den Umsatz, so ist die saubere betriebliche Trennung nicht mehr gegeben. Also machen Sie sich unbedingt Gedanken für ein ordentliches Konzept zur Laufkundschaft.

9. Personaleinsatz

Wenn der Stuhlmieter des Öfteren Auswärtstermine wahrnimmt, aber sich im Salon durch eine Aushilfe vertreten lässt, damit der Salonbetrieb weiter läuft, so hat er dazu da Recht – außer es wurde mietvertraglich ausgeschlossen! Tipp: Unbedingt vorher regeln! Zum Beispiel auch der Aspekt, dass Mitarbeiter zur besseren Auslastung nicht einfach nach Belieben von einem Betrieb zum anderen wechseln und ausgeliehen werden dürfen. Für den Gesetzgeber ist die Trennung bei solchen Vorhaben nicht klar gegeben.

10. Verwendung der Salon-Infrastruktur

Waschbecken, Handtücher, Föhne, … all das gehört in einen Salon und wird täglich gebraucht. Auch vom Stuhlmieter! Handeln Sie faire Nutzungsbedingungen und eine Nutzungspauschale aus!

11. Services

Der Einkauf von Getränken, Kaffee, Toilettenpapier, die Kosten für das Zeitschriften-Abo – all das sind Sachen, die schnell mal als Lappalie abgestempelt werden. Aber wenn diese Dinge immer nur von einem Unternehmer erledigt werden, kann das schnell mal schief gehen. Tipp: Unbedingt im Vorhinein die Kosten für diese Services einkalkulieren und im Mietvertrag fixieren bzw. auch über den Erledigungsrhythmus sprechen!