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02.01.2017

Sicherheitstechnische Anforderungen ab 01.04.2017 - Registrierkasse

Ab 1.4.2017 jede Registrierkassa den sicherheitstechnischen Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entsprechen.

Steuerberater Dieter Derntl empfiehlt Ihnen daher, die notwendigen Schritte zur Aufrüstung Ihrer Registrierkassen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig einzuleiten, damit die von Ihnen verwendete Registrierkasse ab 1.4.2017 die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt.

Sie finden hier den Link zu einem Video des BMF, dass die 5 notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung verständlich erklärt:

Wird trotz Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkassa (Pflicht seit 1.5.2016) keine Registrierkassa genutzt oder verfügt die Registrierkassa ab 1.4.2017 nicht über die vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (Strafrahmen bis € 5.000). Dies liegt auch vor, wenn die Belegerteilungspflicht missachtet wird. Darüberhinaus führt eine Verletzung dieser Pflichten zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen und dies kann wiederum zu einer Schätzungsbefugnis durch die Abgabenbehörde führen.

Die taxpro Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H. steht Ihnen bei Rückfragen und bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen jederzeit gerne zur Verfügung.

*Informationen von der taxpro Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.

Dieter Derntl

leitet die renommierte Steuerkanzlei taxpro in Wien und ist seit 20 Jahren auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgreich spezialisiert. Wir freuen uns Herrn Dieter Derntl als beratenden Fachmann für Steuer- und Unternehmerangelegenheiten regelmäßig zu Rate zu ziehen.