21.03.2020

Mietreduzierung im Krisenfall – Reduzierung möglich

Mieten reduzieren in Coronakrise ist für behördlich geschlossene Geschäftsräume möglich - das gilt für Friseursalon-Unternehmen: Ruck erfreut über Klarstellung der Justizministerin Alma Zadic...

Dieser Beitrag wurde aktualisiert 21.03.2020, 16:00

Erfreut zeigt sich Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck mit der heutigen Klarstellung durch Ministerin Alma Zadic. Zadic hat im Parlament betont, dass Mieter, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, ihren Mietzins reduzieren können. Der Vermieter trage das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu.

„Damit werden tausende Unternehmer entlastet, deren Lokale und Räume gesperrt sind. Ein wichtiger Schritt, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht in ihrer Existenz bedroht sind“, so Ruck, „Ich bedanke mich bei der Justizministerin. Viele tausend Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer werden heute erleichtert durchatmen.“ Erst vor wenigen Tagen haben sich die Wiener Sozialpartner gemeinsam mit der Stadt für eine Klarstellung der Ministerin ausgesprochen.

Im Hinblick auf eine weitere dauerhafte Geschäftsbeziehung hat sich immer der Dialog als probates Mittel erwiesen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt.

Die Wirtschaftskammer Wien hat dazu nun für die betroffenen Betriebe ein Musterschreiben mit Erläuterungen  (Word-Dokument) erarbeitet.