Credit: Alois Müller

18.03.2020

Kurzarbeit – Was Friseure dazu wissen müssen!

Kurzarbeit wird als eine gute Lösung für coronabedingte Liquiditätsprobleme verkauft - ist sie wirklich so toll? Wir haben uns die Kurzarbeits-Bedingungen für Friseure genau angesehen!

Stand: 23.03.2020 14:45 - es gibt ständig Neuigkeiten, wir halten Sie weiter auf dem Laufenden - Einscheidende Neuerungen werden am Montag erwartet.

Friseurunternehmer müssen seit 16.03. ihre Salons geschlossen halten. Das bedeutet, NULL UMSATZ bei weiterlaufenden hohen Fixkosten, maßgeblich verursacht durch Miete (Mietreduzierungsmöglichkeiten) und Personal.

Oberstes Ziel in dieser Krisenzeit: Liquidität sichern und Kosten einsparen, wo möglich. War es am Wochenende noch undenkbar seinen Mitarbeitern zu kündigen, sieht die Realität nach zwei Tagen schon ganz anders aus.

Die hochgepriesene Lösung der WKÖ: Kurzarbeit
Schon quälen sich die ersten UnternehmerInnen durch die 12-Seiten-langen Formulare und fragen zu Recht: Was bringt es eigentlich mir und was meinen Mitarbeitern?

10% muss der Arbeitgeber jedenfalls tragen
Jedenfalls 10% der Arbeitnehmerkosten muss der Arbeitgeber weiterhin übernehmen. Was damit tun, Friseure können nicht ins Home-Office, oder doch?

  • Trainingseinheiten am Übungskopf anordnen, E-Education um trendtechnisch up-to-date zu sein, wenn es wieder losgeht. Eine nette Alternative, während der Sohn über den Matheübungen tüftelt.
  • Zeiten können umverteilt werden: Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeits-Zeitraum mindestens 10% vom normalen Volumen betragen. Als ChefIn können Sie hier auch vereinbaren, dass FriseurIn die ersten 5 Wochen gar nicht arbeitet und dann in der 6ten Woche kumulierte 60% nachholt – z.B. eine Woche vor Salon Wiedereröffnung hilft, den Salon wieder voll einsatzfähig zu machen und Kunden zu kontaktieren, etc..

Liquiditätsengpässe vermeiden?
Das aktuell oberste Gebot eines jeden Unternehmers  ist die Liquiditätsengpässe zu vermeiden! Als Unternehmer überweisen Sie weiterhin das Gehalt/ den während der Kurzarbeit neu festgesetzten Betrag an die ArbeitnehmerInnen. Das AMS rückerstattet dann die Differenz zwischen dem Gehalt vor und nach der Kurzarbeit (bis zu 90%, je nach Bruttogehalt des/der jeweiligen Arbeitnehmers/inAntrag). Salonunternehmer müssen bereits jetzt entscheiden, ob Sie das überhaupt können, bzw. ein klärendes Gespräch mit der Bank führen, um sicher zu stellen, dass die Liquidität gewährleistet ist.

 

Urlaubsgeld

Die Corona Krise ist irgendwann vorüber, hoffentlich vor Juli und dann steht Urlaubsgeld (13. Gehalt) an – dies wird natürlich auf Basis des ursprünglichen Gehalts vor der Krise berechnet.

Wenn ein Mitarbeiter krank wird!

Dann muss er wieder vom Salonunternehmer gezahlt werden und das voll!!!!

Wie geht es eigentlich danach weiter?

  • Nach der Kurzarbeit beträgt die Behaltefrist unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit 1 Monat
  • Die Kurzarbeit kann maximal auf 3 Monate befristet abgeschlossen werden, 3 weitere Monate sind möglich. Danach tritt diese Regelung (Corona Soforthilfe-Kurzarbeit Flex) außer Kraft
  • Und sollte bis dahin noch immer Corona-Krise sein, dann haben wir längst ganz andere Probleme

Das  AMS ersucht Firmen,

  • sich möglichst vor Kontaktaufnahme zu informieren, damit Anrufe rasch bearbeitet werden können.
  • sich telefonisch per eAMS Konto oder E-Mail ans AMS zu wenden, nicht persönlich.
  • für die schriftliche Kommunikation sofern vorhanden das eAMS Konto zu nützen.


Neuer  Friseur-Kollektiv-Vertrag wirksam ab 1.4.2020!

Für Salonunternehmer, die ihre Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet haben: Die Lohnverrechnung und das AMS passen die Gehälter ab April automatisch an.

Um in Erfahrung zu bringen, welcher Beitrag ab April für die Mitarbeiter aufgebracht werden muss – am besten gleich den Steuerberater kontaktieren.

 

+++Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert, da sich täglich Neuerungen ergeben+++

Mehr erfahren Sie auch auf www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit