08.06.2022

Kein Recht auf Raucherpause in Betrieben

Raucher*innen dürfen in ihrer gesetzlichen Ruhepause zur Zigarette greifen. Ist eine Raucherpause von Seiten der Chef*innen unerwünscht und wird trotzdem geraucht, kann das in besonders schweren Fällen ein Grund zur Kündigung sein.

Laut Arbeitszeitgesetz haben Personen, die mehr als 6h/Tag arbeiten, das Recht, eine Erholungspause einzulegen. Wie diese genutzt wird, obliegt den Beschäftigten. Die einen erholen sich beim Rauchen, die anderen vertreten ihre Beine oder nutzen die Zeit zum Essen. Ein Gesetz, dass das Recht auf eine Raucherpause festhält, gibt es aber nicht. Ob es Raucherpausen im Unternehmen gibt, können Arbeitgeber*innen festlegen. Dass die Zeit der Raucherpause keine Arbeitszeit ist und somit auch nicht bezahlt wird, sollte ausdrücklich festgehalten werden.

Sind Raucherpausen im Betrieb bzw. im Salon nicht erlaubt und nutzen Mitarbeiter*innen trotzdem die Arbeitszeit als Pause, können Chef*innen die jeweiligen Personen abmahnen und im schlimmsten Fall sogar kündigen, wenn auch die Mahnung bzw. Verwarnung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen keine Verhaltensänderung bewirkt hat. Laut WKO ist aber zu prüfen, ob die eigenmächtige durchgeführten Qualm-Pause ein erhebliches Arbeitszeitversäumnis gebracht hat und die versäumte Arbeitstätigkeit von Bedeutung ist und es somit zu betrieblichen Nachteilen gekommen ist. 

Kollegialität gegenüber Nicht-Raucher*innen zeigen

Sind Raucherpausen in einem Unternehmen erlaubt, muss als Chef*in darauf geachtet werden, dass sich kein Nachteil gegenüber den Nichtraucher*innen ergibt. Somit sollten die Team-Mitglieder, die zusätzlich zu den Ruhepausen Raucherpausen einlegen, die "verrauchte" Arbeitszeit nacharbeiten.