02.02.2021

Investitionsprämie bis 28.02.2021 einreichen

Neue Saloneinrichtung, Registrierkasse, Klimaanlage, Luftfilteranlage ein abnutzbares Anlagevermögen für mindestens 5.000 kann bis zu 14% bezuschusst werden, steuerfrei und nicht rückzahlbar ...

Die Investitionsprämie von 7 bzw. 14 % können alle österreichischen Unternehmen beantragen, die eine oder mehrere Investitionen im Zeitraum vom 1.8.2020 bis 28.2.2021 getätigt oder beauftragt haben. Es müssen mindestens insgesamt EUR 5.000,00 investiert werden um den Antrag stellen zu können.

"Es lohnt sich, geplante Investitionen in den Zeitraum bis zum 28.2. vorzuziehen, da damit bis zu 14% nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich ist." erklärt  Dieter Derntl,  Steuerberater der Kanzlei taxpro, und ergänzt, "Das besondere an diesem Zuschuss ist, dass er keine andere steuerliche Förderung ausschließt, keine Betriebseinnahme darstellt und somit steuerfrei ist."

Empfehlenswert ist es, einen Investitionsplan für den Zeitraum bis ca. Anfang 2022 zu erstellen und jene in diesem Zeitraum geplanten Investitionen vorzuziehen.

Termin

Der Antrag muss bis spätestens 28.2.2021 eingereicht werden. Dazu benötigt ihr einen Account beim AWS Fördermanager. Da der 28.2.2021 ein Sonntag ist, empfehlen wir sich rechtzeitig darum zu bemühen. 

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20. Jänner 2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen, das können auch gebrauchte Güter sein, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt.

Es soll ein verstärkter Anreiz für Ökologisierungs-, Digitalisierungs- und Gesundheits-/Life Science-Investitionen gefördert werden. 

Nicht gefördert werden „klimaschädliche“ Investitionen, keine PKWs, kein Grundstückserwerb, und einige andere.

TIPP: Am besten unterhaltet ihr euch mit eurem Steuerberater und lasst euch sicher bestätigen, das geplante Investitionen auch sicher mit der Investitionsprämie förderbar sind. 

Dies ist nur ein Auszug aus den umfassenden Details rund um die Investitionsprämie. Finden Sie tiefergehende Informationen hier  ►  www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie