26.08.2021
Fristen beachten: Vorlage Abrechnungen für Investitionen
Für Investitionen, die bis Juni in Betrieb genommen und bezahlt wurden, muss die Abrechnung bis 30.09.2021 erfolgen.
In den Förderungsrichtlinien „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ (siehe Punkt 6.4) ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen.
Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist. Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Sollte eine ►aws Investitionsprämie beantragt worden sein, so klärt dies mit eurem Steuerberater ab, um eine Fristverstreichung zu vermeiden