Corona Fixkostenzuschuss Phase 2 | Credit: imSalon

26.08.2020

Der Fixkostenzuschuss Phase 2 mit verbesserten Richtlinien ist da

In der Phase 2 des Fixkostenzuschusses wurden Verbesserungen bei der Beantragung ausgehandelt. Eine Antragstellung ist ab 16.9.2020 bis 31.08.2021 möglich und kommt allen Unternehmen zugute, bei denen ein Covid-19-bedingter Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen ist.

Im Zuge der intensiven Verhandlungen mit der Regierung sind deutliche Verbesserungen bei der Beantragung von Fixkostenzuschüssen erreicht worden. Das berichtet heute die Wirtschaftskammer Österreich. Eine detaillierte Übersicht dazu findet ihr im Infoblatt ► Zuschüsse aus dem Corona Hilfsfond mit allen wichtigen Informationen zu Förderung, Beantragung, Berechnung, Auszahlung.

Mit dem Fixkostenzuschuss sollen laufende Fixkosten gefördert werden. Voraussetzung sind ein Betriebssitz in Österreich und ein Covid-19-bedingter Umsatzausfall von mindestens 30 %. Es können Zuschüsse für bis zu sechs zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. Juni 2020 bis 15. März 2021 gewährt werden. Hierfür sind Umsatzausfall sowie Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Die Antragstellung für Phase 2 ist ab 16.9.2020 (1. Tranche) bis 31.08.2021 möglich.

Neu in Phase 2 ist u.a., dass sich die Förderbeträge nicht mehr in Stufen, sondern linear errechnen (35 % Ausfall = 35 % Erstattung) und bereits ab einem Umsatzausfall von 30 %, statt 40 % wie in Phase 1, gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Die 1. Tranche ab 16.09.20 umfasst 50 % des voraussichtlich auszubezahlenden Betrags, die 2. Tranche ist ab 16.12.20 beantragbar. Auch Leasingraten bzw. Finanzierungskostenanteile des Leasings werden übernommen. Alles Weitere im Infoblatt (auch unten zum Download).