31.05.2024
Darf ein Friseur-Salon sonntags öffnen?
Dürfen Friseurinnen* an Sonn- und Feiertagen arbeiten? Darf ein Salon geöffnet sein? Ist es legal, wenn nur Unternehmende selbst oder mobile Stylistinnen* ihre Dienstleistungen anbieten? Was sagt das Gesetz?
Laut Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz – BZG dürfen an Sonntagen Friseurdienstleistungen nicht angeboten werden.
Eine Öffnung des Friseursalons ist an einem Sonntag nicht erlaubt. Auch mobile Friseurinnen* dürfen sonntags keine Kundinnen* bedienen.
Unternehmende, EPUs oder mobile Friseurinnen* – Friseurdienstleistungen dürfen an Sonntagen nicht durchgeführt werden. In Kraft tritt hier § 2 Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz – BZG, Arbeitsruhegesetz-Verordnung.
Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz.pdf
Laut Wirtschaftsministerium ist für eine Ausnahme der Regelung eine Verordnung des Bundeslandes erforderlich.
Selbstständige Friseurinnen* dürfen aber diverse Tätigkeiten sonntags im Salon verrichten
Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Vorbereitung dürfen Unternehmende im Salon vornehmen und sind somit erlaubt. „Der Gesetzgeber sieht vor, dass - sofern keine Ausnahmeregelung aus dem arbeitsrechtlichen Bereich oder eine Verordnung des entsprechenden Bundeslandes vorliegt - ein/e selbständige/r Friseur/in im Salon Tätigkeiten verrichten darf (Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Vorbereitungen etc.), jedoch nicht offenhalten. Ohne eine ( … ) Ausnahmeregelung wäre der Salon also geschlossen zu halten“, erklärt das Wirtschaftsministerium.
Ausnahme für Angestellte gibt es bei vorübergehend besonderem Arbeitsbedarf
Das Arbeitsruhegesetz regelt die Wochenend- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmerinnen*. In §12 wird festgehalten, dass das Sonn- und Feiertags-Betriebszeiten-Gesetz vorübergehend bei besonderem Arbeitsbedarf außer Kraft treten kann. Jedoch nur an vier Wochenenden oder Feiertagen pro Arbeitnehmerin* innerhalb eines Jahres. Weiters kann diese Ausnahme nicht an vier aufeinander folgenden Wochenenden erfolgen.
Mehr Infos dazu gibt es im Arbeitsruhegesetz ► Arbeitsruhegesetz.pdf
Warum haben Salons trotzdem an Sonntagen geöffnet?
Uns erreichten Berichte von Salons, die an Sonn- und Feiertagen offiziell geöffnet seien, dies auch in ihren Öffnungszeiten so vermerken. Das ist laut Gesetz nicht erlaubt, außer, diese Betriebe können eine Sondergenehmigung vorweisen.
Es scheinen aber auch unterschiedliche Gesetzesinterpretationen vorzuliegen, so haben auch wir im Zuge der Recherche unterschiedlichste Aussagen und uneinheitliche Gesetzesverweise erhalten. Hinzukommt, dass Gesetzestexte, oftmals unverständlich für jeden Justizlaien oder Normalsprechenden, eine Hürde und auch Ärgernis darstellen, für all jene, die sich an die Regeln halten wollen.
Auch in Wiener Neustadt sind Fälle von geöffneten Salons aufgetreten. Wir haben mit Innungsmeisterin Silvia Rupp darüber gesprochen, wie die Innung dagegen vorgeht. ► Mehr Kontrollen gegen unerlaubte Sonntags-Öffnungszeiten erwünscht!