Credit: Adobestock

02.06.2020

Covid-19 im Salon: Wie gehe ich vor?

Im Moment sind der Bundesinnung noch keine Covid-19 Fälle in Friseur-Salons bekannt. Tritt aber doch, trotz Einhalten aller Corona-Sicherheitsvorkehrungen, ein Corona-Fall im Friseur Team auf: Was ist zu tun? Muss ich meinen Salon schließen? Müssen Kontaktpersonen in Quarantäne? Wir haben bei der WKO nachgefragt, welche Schritte in diesem Fall zu berücksichtigen sind.

Ein Team-Mitglied ist erkrankt, was muss ich als ArbeitgeberIn tun? 

Besteht der Verdacht, dass ein/e MitarbeiterIn an Corona erkrankt ist, ist der bzw. die ArbeitgeberIn verpflichtet, die auszuführende Gesundheitsbehörde zu informieren. Das sind die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat bzw. der Amtsarzt. 

Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Der/die betroffene ArbeitnehmerIn muss in einem eigenen Raum untergebracht werden. Kein weiteres Team-Mitglied darf das Gebäude in dieser Zeit verlassen, bis abgeklärt wird, wer mit der betroffenen Person, in welchem Ausmaß Kontakt hatte. 

Wird dann ein Corona-Test durchgeführt?

Liegt ein Verdacht aufgrund von Symptomen in Verbindung mit Atemnot vor, wird ein Test durchgeführt. Laut BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  muss dafür mindestens eines der folgenden Symptome vorliegen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes. 

Trotzdem entscheidet das BM Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wer getestet wird. Liegt ein positiver Test vor, muss das Team-Mitglied in Quarantäne. 

Wann sind KundInnen Kontaktpersonen?

Die Ansteckungsgefahr besteht 48h vor dem Auftreten der Symptome bis 14 Tage danach. Wer nun in dieser Zeit mit einem Covid-19 Fall Kontakt hatte (z.B. für 15 Minuten oder länger Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit weniger Abstand als 2 Meter) zählt hier als Kontaktperson. Ist das der Fall, erfolgt die Registrierung der KundInnen durch das zuständige Amt. Diese erhalten dann ein Informationsschreiben von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat für alle Unternehmen und Betriebe den Coronoa-Virus Info- Point. Dieser ist per Chatbox, Online-Anfragen (Infopoint_Coronavirus@wko.at) oder Telefon erreichbar (0590900-4352)  

Bisher sind der Bundesinnung keine Salons bekannt, die aufgrund einer Covid-Erkrankung eines/r MitarbeiterIn schließen mussten. Wir wünschen allen SalonbetreiberInnen, dass dies weiterhin auch so bleibt.