Credit: Janina Dierks für Adobe Stock

07.06.2021

Corona-Kurzarbeit ab 1.Juli neu geregelt

Ende Juni 2021 läuft die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit aus, jetzt haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine Neuregelung geeinigt, um Unternehmen weiterhin zu unterstützen ...

Ab 1. Juli gibt es zwei Varianten der Kurzarbeit:

Für besonders hart betroffene Branchen wird die Corona-Kurzarbeit bis Jahresende verlängert. Für alle anderen Branchen gibt es ein Übergangsmodell mit höherer Mindestarbeitszeit.

Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate (Ausnahmen im Einzelfall) Kurzarbeit beanspruchen, die neue individuelle Antragsphase beträgt 6 Monate.  Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben unverändert (90/85/80%).
Verpflichtender Urlaubsverbrauch von 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit

Corona-Kurzarbeit als Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe

  • Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe 
  • Geltungsdauer vorläufig bis Juni 2022 für alle Betriebe
  • Mindestarbeitszeit 50% 

Unveränderte Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen

  • Gilt für Betriebe, die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% hatten.
  • Kein Abschlag 
  • Geltungsdauer vorläufig bis Ende Dezember 2021
  • 30% Mindestarbeitszeit

 

Die WKO aktualisiert ihre Informationsseite laufend:  www.wko.at/corona-kurzarbeit