C. Adobestock/ Natascha

10.06.2021

Betriebliches-Testungs-Gesetz verlängert bis 30.09.21

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder verkündete über die WKO die Verlängerung des Betrieblichen-Testungs-Gesetzes. Bis zum 30. September können Unternehmen ein Kostenersatz von 10€ pro durchgeführten Test bekommen.

BIM Wolfgang Eder im Wortlaut:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeit der Interessensvertretung hat bewirkt, dass gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates die Verlängerung des Betrieblichen-Testungs-Gesetzes beschlossen wurde.

Seit 15. Februar können österreichische Unternehmen in ihren Betriebsstätten COVID-19 Testungen durchführen und dafür einen Kostenersatz von € 10,- pro durchgeführten Test bekommen. Nun soll dieses Programm um weitere 3 Monate bis 30.09.2021 verlängert werden.

Das Programm des Wirtschaftsministeriums ergänzt die Teststrategie des Bundes und zielt darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in österreichischen Unternehmen zu schützen sowie Produktionen und Wertschöpfungsketten intakt zu halten! Das Programm wird gut angenommen: Bislang wurden rund 2.000 Anträge mit über 1,1 Mio. eingereichten Tests bei der aws, welche die Fördermaßnahme abwickelt, eingebracht. Rund 52% der Anträge werden von Unternehmen bis 50 Mitarbeiter gestellt, rund 48% der Anträge fallen auf Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter haben.

Schauen wir auch weiterhin auf unsere Gesundheit! 

Mit kollegialen Grüßen

BIM Wolfgang Eder