15.04.2022

Beschäftigungsbewilligung für ukrainische Flüchtlinge

Mit dem ‚Ausweis für Vertriebene‘ erlangen Ukrainische Flüchtlinge Aufenthaltsrecht und können eine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Was es dazu zu wissen gilt und wichtige Links …

Die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS ist in Österreich erforderlich. Erst damit kann eine Ukrainerin bei Ihnen im Betrieb angestellt werden.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung in Österreich und unterstützt UkrainerInnen dabei, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In drei Sprachen wird erklärt, welche Schritte zu unternehmen sind, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Ebenfalls stehen persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

► Ukraine Informationsseite des AMS 

Viele Ukrainerinnen erkundigen sich bereits auf ihrem Fluchtweg nach einer Arbeitsmöglichkeit am Zielort. Dabei stoßen viele Friseur*innen bereits unterwegs auf unsere Friseurjob-Liste auf jokira.at ► #friseurinnenfuerukraine .

Hat sich bei Ihnen bereits eine Ukrainerin gemeldet, so finden Sie hier hilfreiche Informationen auf der WKO Info Seite für Unternehmer*innen. Hier werden relevante Fragen beantwortet wie 

  • Wie kommen ukrainische Staatsangehörige zu dem „Ausweis für Vertriebene“?
  • Wann dürfen ukrainische Flüchtlinge als ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden?
  • Wie lange dauert es, bis UnternehmerInnen ukrainische ArbeitnehmerInnen bei sich einstellen können?
  • Ist ein Asylantrag notwendig?
  • Wo können geflüchtete Ukrainer in Österreich Bankkonten eröffnen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Was ist, wenn kein fester Wohnsitz in Österreich vorhanden ist?

Und viele mehr!

Auf jokira.at können Sie sich gratis listen lassen, um sich gezielt von ukrainischen Friseurinnen finden zu lassen.