03.02.2022
BIM Wolfgang Eder: Wir lassen nicht locker!
"Da die Impfplicht beschlossen wurde, muss auch die 2G-Kontrollregel bei Körpernahen Dienstleistern fallen!" Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder wendet sich persönlich ans Gesundheitsministerium und wird vertröstet…
Wie gehts weiter bei Friseuren, Herr Mückstein?
Die nächsten Schritte bei den Lockerungen wurde eingeläutet, die Sperrstunde in der Gastro wird ab 5. Februar verlängert, im Handel fällt die 2G Pflicht ab 12. Februar (Stand 03.02.2022). Das Erstaunen der körpernahen Dienstleister ist groß, wurden Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger... doch schlichtweg vergessen.
Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder wandte sich mit Forderungen nach Lockerungen für die Friseuerbranche persönlich an das Gesundheitsministerium. Die Retoure: Die Regelungen befänden sich noch in Arbeit, bei rechtliche Bestimmungen für Friseure möchte man nicht vorgreifen…
Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder bezieht Stellung
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Bundesinnungsmeister der Friseure zeige ich die Situation für unsere MitgliederInnen und KundInnen gegenüber der Regierung auf und fordere Verbesserungen, Planbarkeit und finanzielle Hilfestellungen für unsere pandemiebedingt hartgetroffene Branche.
Wir befinden uns gerade im nächsten Schritt der Lockerung. Auf Grund der Regierungsankündigung und den danach wieder einmal entstandenen Unklarheiten, habe ich mich persönlich an das Gesundheitsministerium mit unseren Forderungen für Lockerungen in unserer Branche gewandt.
Gestern habe ich auf mein Schreiben die unbefriedigende Antwort aus dem Gesundheitsministerium erhalten, in der die bereits allgemein bekannten Lockerungen für den Handel und die Gastronomie wiederholt wurden.
Betreffend unseren Friseur-Dienstleistungen werden wir vertröstet:
`Die genauen Regelungen befinden sich derzeit noch in Arbeit, daher können wir den rechtlichen Bestimmungen für Friseure noch nicht vorgreifen. Wir haben Ihr Schreiben jedoch an die zuständigen Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weitergeleitet, um es bestmöglich in den künftigen Regelungen zu berücksichtigen.`
Daher werde ich gemeinsam mit der Bundessparte Gewerbe und Handwerk und in enger Abstimmung mit der WKO die nächsten Schritte einleiten.
Wir werden nicht lockerlassen! Da die Impfpflicht beschlossen wurde, muss auch die 2-G-Kontrollregel bei den körpernahen Dienstleistern fallen!
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Bundesinnungsmeister
Wolfgang Eder"
In der heutigen Pressekonferenz vom Donnerstag, 03.02., wurden keine weitere Schritte für körpernahe Dienstleister bekanntgegeben.