Absage an private Badezimmer: Im Osterlockdown der östlichen Bundesländer bleiben Hausbesuche untersagt | C: imsalon/KJ

06.04.2021

Wolfgang Eder hat es geschafft: Hausbesuche untersagt

Auf Initiative der Bundesinnung schärft die Regierung den Gesetzestext nach und untersagt Hausbesuche im aktuellen Oster-Lockdown der östlichen Bundesländer.

Gerade wurde die ►Osterruhe im Osten Österreichs verlängert, da kommt die Nachricht vom generellen Hausbesuchsverbot gerade recht. Denn in der ersten Verordnung zur Osteruhe, die mit 1. April in der Ostregion Österreichs in Kraft trat, wurden vonseiten der Ministerien die mobilen körpernahen Dienstleistungen schlichtweg vergessen. Kein Aprilscherz, wie Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder uns gegenüber äußerte. Die Wogen in der Branche schlugen hoch - zu recht! imSalon berichtete: ►Friseur-Hausbesuche im Osterlockdown - geht´s noch

"Es ist leider kein April-Scherz - trotz mehrfachen Hinweisen durch die Bundesinnung wurden die Dringlichkeiten vom Ministerium einfach „vergessen“! Wir UnternehmerInnen sind aber zu wichtig, um einfach „vergessen“ zu werden!", so Wolfgang Eder in unserem Interview vom 2. April.

Änderung des Bundesgesetzblattes verbietet Hausbesuche

In seiner Position als Verteter der österreichischen Friseurbranche brachte Wolfgang Eder bei den Entscheidungsträgern den "Gesetzes-Fauxpas" vor und verlangte die Einbindung der Interessenvertretungen beim Krisenmanagement und bei der Verfassung der Verordnungen! Dieser Einsatz zeigt Erfolg: Das Bundesgesetzblatt der Regierung Österreich in der Fassung vom 06. April 2021 sieht eine Änderung vor: "Nach § 25 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt: 3a. das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Dies gilt nicht für zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte."

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder zeigt sich sichtlich erleichtert: "Mein Einsatz, gemeinsam mit dem Büro der Bundesinnung und Bundessparte hat sich gelohnt."

HIER könnt ihr die Änderungen des Bundesgesetzblattes nachlesen!