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21.04.2020

Eckdaten zu den Sicherheitsmaßnahmen für Friseursalonöffnung ab Mai

Die ersten Informationen zu den finalen Sicherheitsmaßnahmen liegen nun vor: MNS-Maskenpflicht, Gesichtsvisier für Face-to-Face Behandlungen, Mindestabstand 1m zu allen Personen außer zwischen jeweiligem Kunden und Friseur...

UPDATE (30.04.2020, 18:00): Bundesinnungsmeister KommR Wolfgang Eder weist darauf hin, dass es noch keine finale Verordnung gibt. Er gibt für den Neustart aber unter anderem folgende Handlungsempfehlungen zu den bereits schon veröffentlichten Punkten:

  • Die UnternehmerInnen können selbst entscheiden, ob mit MNS oder Gesichtsvisiert gearbeitet wird.
  • Kunden müssen bei Betreten des Salons einen MNS tragen
  • Vermeidung von Händeschütteln, Umarmungen
  • Einmalumhänge vermeiden oder Umhängemäntel nach jeder/m KundIn bei mind. 60 Grad waschen
  • Täglicher Wechsel der Arbeitskleidung
  • Trennen von Privat- und Arbeitskleidung

Alle weiteren Handlungsempfehlungen sind ► hier zu finden.

UPDATE (24.04.2020, 17:20): Nach Rücksprache mit Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder wird die finale Veröffentlichung der Richtlinien am Donnerstag, 30. April, erfolgen. Die bisher kommunizierten Maßnahmen bleiben beibehalten, es handelt sich bei der neuen Fassung lediglich um feine Anpassungen. Bedenken der Branche, dass Anpassungen nach den in Deutschland verkündeten Schutzmaßnahmen, stattfinden, sind unbegründet! 

Vorliegende Eckpunkte, die in den Gesprächen mit dem Bundesministerium ausverhandelt werden konnten, teilt die WKO schon heute.

Friseurunternehmer haben so bereits heute die Möglichkeit die Ausstattung zu planen

  • Grundsätzlich sind die bestehenden Hygienevorschriften (Evaluierungsleitfaden für Friseursalons  ASchG, Stand August 2020) jedenfalls einzuhalten
     
  • FriseurInnen und KundInnen müssen eine MNS-Maske tragen (Tragepflicht von FFP2-Masken konnte verhindert werden)
     
  • Bei Face-to-Face-Behandlungen (Wimpern, Augenbrauen, Bartservice, dekorative Kosmetik) wird die Verwendung eines zusätzlichen Plexiglasschirms bei FriseurIn, als Schutz der eigenen Augen, empfohlen; bei diesen Behandlungen wird der Kunde/die Kundin kurzfristig seine MNS-Maske abnehmen dürfen.
     
  • Mindestabstand zwischen Personen 1m (dieser Abstand muss jederzeit eingehalten werden, auch bei den Bewegungen/Tätigkeiten um den Kunden/die Kundin), gegebenenfalls Besetzung jedes zweiten Stuhles oder Bedachtnahme, dass zum Beispiel gleichzeitig die Behandlung bei zwei nebeneinander sitzenden KundInnen nur rechts oder nur links erfolgt
    Also: Wenn Sie sich als Friseur im Salon bewegen, müssen auf die Abstände zu Kollegen und anderen Kunden überall und jederzeit geachtet werden und 1 m Abstand gewahrt werden.
     
  • Reinigung nach jedem Kunden/ jeder Kundin, der Kämme, Bürsten, etc. mit branchenüblichen Reinigungsmitteln
     
  • Scheren, Messer, Klingen sind nach jedem Kunden/jeder Kundin zu desinfizieren
     
  • Verwendung von Einwegumhängen oder normalen Schneideumhängen, die aber nach jedem/r KundIn gewechselt und im Anschluss ordnungsgemäß gewaschen werden. (Anmerkung der Redaktion: Wir empfehlen 60 Grad mit Vollwaschmittel)
     
  • regelmäßige Reinigung von Stühlen, Arbeitsflächen mit branchenüblichen Reinigungsmitteln
     
  • sichtbare Verunreinigung mit Sekreten, Reinigung mit Einwegtuch und Desinfektionsmittel
     
  • den KundInnen sollte die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände ermöglicht werden

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder ist es aufgrund seiner intensiven Bemühungen gelungen, am Donnerstag bei den voraussichtlich und hoffentlich finalen Verhandlungen über die Schutzmaßnahmen im Ministerium mitwirken zu können. Vor Ort wird er sich weiterhin für die Branche einsetzen. 

Wir gehen davon aus, auf imSalon.at am Freitagmorgen konkret und final Auskunft geben zu können.