Haarscherenservice Lorenzi ist einer der teilnehmenden Betriebe des Wiener Reparaturbons | Credit: Andreas Lorenzi

21.09.2020

Wiener Reparaturbon bis 100€ für z.B. Scheren Schleifen

Ab dem 21. September gibt es den Wiener Reparaturbon, die Reparatur wird mit max. Eur 100,- bezuschusst - d.h. die Stadt zahlt 50% der Kosten, gedeckt mit EUR 100. Friseurinnen und Friseure sind herzlichst eingeladen, bei den teilnehmenden Betrieben, von der Schere bis hin zur Kasse, alles instand setzen zu lassen, anstatt etwas Neues zu kaufen.

„Der Wiener Reparaturbon ist das Ergebnis unserer hohen Wertschätzung der Wertschöpfung in unserer Stadt. Reparieren stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, unterstützt kleine und größere Betriebe, sichert Arbeitsplätze und fördert das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Lebensstil.“, so Bürgermeister Michael Ludwig.

Wenn die Friseurschere schon stumpf ist, sollte demnach keine neue Schere gekauft werden. Bei dem teilnehmendem Betrieb Lorenzi, ein Schleifservice in Wien, kann das Problem der stumpfen Schere schnell behoben werden. Der Scherenspezialist bietet diesen Dienst schon seit 2005 an und ist Servicepartner von verschiedenen Friseurunternehmen, darunter auch Hair Haus. Die Reparatur von mehreren Scheren ist natürlich auch möglich. 

Aber auch wenn die Kasse Probleme verursacht oder das Wasser nicht richtig fließen will, der ein oder andere Technik- und Handwerksbetrieb kann aushelfen, ohne dass etwas Neues gekauft werden muss.

„Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur 1 einziges Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Reparieren statt wegschmeißen ist ein aktiver Beitrag für die Klimamusterstadt Wien und jeder kann dazu einen Beitrag leisten!“, meint Ulli Sima, Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke. Ein guter Schritt in Richtung Nachhaltigkeit.

Eingelöst werden kann der Bon bei allen Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien, die am Förderprogramm teilnehmen. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro. Der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen. Es gibt keine mühsamen Antragsstellungen zur Auszahlung.

►Hier  findet ihr alle teilnehmenden Reparatur-Betriebe.