23.07.2021
Wien: Maskenpflicht für Friseure, nicht für Kunden
Die Wiener Corona-Sonderregelung betrifft nun auch FriseurInnen. MitarbeiterInnen und auch ChefInnen müssen nun beim verrichten der körpernahen Dienstleistung wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen...
DIe Regelung gilt ab 22.Juli bis vorraussichtlich 31. August 2021.
Die Wirtschaftskammer Wien informiert, dass MitarbeiterInnen, die einen 3G Nachweis erbringen, dennoch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen also einen Mund-Nasen-Schutz.
MitarbeiterInnen die keinen 3G Nachweis vorlegen müssen weiterhin FFP2-Masken tragen.
Diese Regelung gilt nicht für KundInnen. Kunden mit 3G Nachweis müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Änderungen im Landesgesetzblatt vom 21.Juli 2021, 41. Verordnung: Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021; Änderung zum Nachlesen
Alle aktuellen Wiener Corona-Maßnahmen HIER