Kinder ab 6 Jahren müssen einen 3G Nachweis zeigen | C: Adobestock/Fxquadro

01.07.2021

Sonderweg Wien: Testpflicht für Kinder, keine Selbsttests beim Friseur

Wien verschärft die Lockerungs-Regelungen. So müssen sich Kinder ab 6 Jahren Nachweis vorlegen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind. Auch zählen Selbsttests nicht mehr als Eintrittstests – es ist nur ein offizieller Testnachweis einer Teststraße oder Apotheke gültig.

KundInnen:

Für Geimpfte und Genesene ändert sich grundsätzlich nichts, bei den Tests werden in Wien aber nur PCR Tests (72 Stunden Gültigkeit) und Antigentests (48 Stunden Gültigkeit), die in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wurden anerkannt. Somit gelten Eigentests (24 Stunden Gültigkeit bisher), die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden sowie Tests, die vor Ort im Salon unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden, ab 1.7. NICHT MEHR als 3G Zugangsberechtigung. Kunden, die eine der 3G Voraussetzungen erfüllen, benötigen keine Maske. Kunden die 3 G nicht erfüllen, dürfen nicht eingelassen werden.

InhaberInnen, BetreiberInnen, MitarbeiterInnen:

Auch hier gilt bei den Tests die Einschränkung wie für Kunden, d.h. nur PCR Test oder Antigentest aus Teststraßen oder Apotheken werden anerkannt. Allerdings verschärft Wien auch hier die Konsequenzen: wer aus dieser Personengruppe 3G nicht erfüllt, muss eine FFP2 Maske tragen und nicht wie im Rest Österreichs nur einen MNS Schutz. Diese Regel gilt gleichermaßen auch für mobile Friseure. Alle die einen der 3G Nachweise erbringen, benötigen keine Maske.

Kinder ab 6 Jahren

Darüber hinaus ist in Wien die 3G Regel auch auf Kinder ab dem 6. Lebensjahr anzuwenden (in der Bundesverordnung gilt die Ausnahme bis zum vollendeten 12. Lebensjahr).

Impfung

Der Ordnung halber weisen wir auch darauf hin, dass die Impfung zwar ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gültig ist, aber bei allen Impfstoffen, die eine Zweitimpfung vorsehen nach 90 Tagen nicht mehr gültig ist, wenn die Zweitimpfung in diesem Zeitraum nicht erfolgt ist. Das gilt grundsätzlich für alle zugelassenen Impfstoffe, außer Johnson, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist. Bei einem korrekten Impfvorgang erlischt die Gültigkeit 270 Tage nach der Erstimpfung.

Ein neuer Aushang mit den provisorisch durchgestrichenen Regeln, die in Wien nicht mehr gelten, gibt es hier zum Herunterladen.