08.08.2022
Schon 93 Friseur-Lehrabschlüsse über waff nachgeholt
Mit dem Qualifikationspass können Friseur*innen bestehende Qualifikationen festlegen lassen und mit finanzieller Unterstützung und Begleitung durch das Wiener waff ihren Lehrabschluss nachholen. Für wen das interessant ist…
Der waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds und das AMS Wien unterstützen mit dem Instrument des Qualifikationspasses das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen unabhängig von Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit.
Seit 2016 haben bereits 93 Friseur*innen ihren Lehrabschluss mithilfe des Qualifikationspasses nachgeholt. Vor allem für Berufsinteressierte Menschen mit Migrationshintergrund bietet das eine interessante Möglichkeit in ihrem im Heimatland erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen. Rund 82% der Personen, die einen außerordentlichen Lehrabschluss zur Friseur*in im Rahmen des Qualifikationspasses abgeschlossen haben, haben Migrationshintergrund. Von den 93 Personen sind 66 Frauen (=71%).
Was ist der Qualifikationspass?
Der Qualifikationspass ist das Instrument, das von Berater*innen des AMS Wien oder des waff jeweils gemeinsam mit den Kund*innen angelegt wird. Im Qualifikationspass werden bestehende Qualifikationen und Berufserfahrungen vermerkt und der Weg zum jeweiligen Ausbildungsziel festgelegt. Der Qualifikationspass unterstützt die Kund*innen auf ihrem Weg zum Abschluss unabhängig davon, ob sie beschäftigt oder arbeitslos sind.
Generell steht der waff allen Beschäftigten in Wien, die sich beruflich weiterentwickeln wollen, mit Information, Beratung und Förderung zur Seite. Im Rahmen dieser individuellen Beratung können mithilfe des Qualifikationspasses bestehende Qualifikationen ermittelt und das Ausbildungsziel festgelegt werden.
Der Weg zur Lehrabschlussprüfung
Wenn eine Teilnehmer*in, das Ziel "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" (z. B. zur Friseur*in) anstrebt, wird sie/er von den waff Berater*innen in diese Richtung begleitet.
Um zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllt sein.
- Vollendung des 18. Lebensjahres und
- Erbringung des Nachweises, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des betreffenden Lehrberufes, z.B. durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch einer entsprechenden Kursveranstaltung, erworben wurden.
- Als Nachweis gilt auch die Zurücklegung von mindestens der halben für den entsprechenden Lehrberuf festgesetzten Zeit, wenn keine Möglichkeit besteht, für die restliche Lehrzeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Die Friseurinnung ist im Kontext des Qualifikationspasses nicht involviert.
Förderung
Die konkrete Ausbildung und Vorbereitung zu einer Lehrabschlussprüfung fördert der waff mit bis zu 3.000 Euro. Der Qualifikationspass wird in Kooperation von waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds und AMS Wien umgesetzt.
Über den waff wird auch folgendes Projekt gefördert:
- Lehrlingsbegleitung an Berufsschulen
- Lehrlinge fit machen
Über die Lehrlingsinitiative Ausbildungsbegleitung des KUS (Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen) werden unter anderem auch Friseurlehrlinge unterstützt.
Kontakt
Beschäftigte Interessent*innen können sich an das Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung des waff unter 01 21748 555 bzw. bbe@waff.at wenden. Informationen gibt es auch auf www.waff.at.