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20.03.2020

Die neuen Löhne für das Friseurgewerbe ab 1.4.2020

Wie jedes Jahr zum 1.4.2020 gibt es die neuen kollektivvertraglichen Löhne für Friseure und Friseurinnen.

Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlonatslöhne ab 1.4.2020:
1.) Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.501,--
2.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.530,--
3.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.561,--
4.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.601,--
5.) ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.725,--

Monatliche Lehrlingsentschädigung / Ausbildungsverhältnis im 2. Bildungsweg/Berufspraktikum - Modeschule Hallein
1. Lehrjahr € 565,--
2. Lehrjahr € 660,--
3. Lehrjahr € 874,--
4. Lehrjahr € 965,--

Das gesamte Lohnabkommen gibt es untenstehend zum Download!

Kurzarbeit in Zeiten von Corona

Für Salonunternehmer, die ihre Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet haben: Die Lohnverrechnung und das AMS passen die Gehälter ab April automatisch an.

-> Weitere Informationen in unserem Corona-Kurzarbeitsbeitrag