Credit: Alois Müller

17.11.2020

Mobile Friseurdienstleistungen während des Lockdowns nicht empfohlen

Die mobile Friseurdienstleistung wird nicht empfohlen, im Kriterienkatalog der WKO ist diese nicht mehr aufgeführt, ausdrücklich verboten ist sie dennoch nicht - Die Bundesinnung der Friseure bezieht Stellung...

Nach der am gestrigen Montag heißen Debatte wurde heute, am 17.11.2020 folgendes Statement der Bundesinnung der Friseure veröffentlicht:

"Zur Diskussion, ob körpernahe Dienstleistungen von Friseuren, Fußpflegern, Kosmetikern, Masseuren und Nagelstudios zu Hause beim Kunden erbracht werden dürfen, vertritt die WKÖ die Ansicht, dass gleiche Tätigkeiten auch gleich behandelt werden sollen. Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist.

Ein Haarschnitt kann in der Regel um ein paar Tage und Wochen aufgeschoben werden. Die Unternehmer und Unternehmerinnen sowie die Kunden und Kundinnen stehen in der gemeinsamen Verantwortung, die COVID-19-Pandemie einzuschränken, daher wird empfohlen, körpernahe Dienstleistungen im Haushalt des Kunden nur in Ausnahmefällen bzw. aus medizinisch notwendigen Gründen durchzuführen."

 

Weiterhin wird in den Sozialen Netzwerken heftig diskutiert, ob des Unverständnisses zu diesem Tatbestand, der verfassungsrechtlich nicht angreifbar zu sein scheint. 

Der Wut der geschlossenen Salonunternehmern steht die Freude mobiler Friseure gegenüber, einen Gewinner gibt es in dieser Situation dennoch nicht. Corona hat uns aktuell alle im Griff und ein jeder muss seinen Beitrag leisten, eigenverantwortlich, schnell und mit bitte viel Hausverstand.