

31.05.2024
Mehr Kontrollen gegen unerlaubte Sonntags-Öffnungszeiten erwünscht!
Wie kann es sein, dass Friseur-Salons in Niederösterreich sonntags geöffnet halten, obwohl es nicht erlaubt ist? Was macht die Innung dagegen? Wir haben bei Innungsmeisterin Silvia Rupp nachgefragt.
Juliane Krammer im Interview mit Silvia Rupp, Landesinnungsmeisterin Friseure Niederösterreich
Ist eine Öffnung eines Friseur-Salons an Sonntagen grundsätzlich erlaubt, wenn nur der Chef im Salon Haare schneidet?
Silvia Rupp: Nach dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz ist es (sofern keine Ausnahme besteht – z.B. § 12b ARG) nicht möglich, am Sonntag geöffnet zu haben. Die dafür in letzter Zeit öfter kritisierten „Barber-Shops“ bilden da keine Ausnahme.
Was macht die Innung, um gegen unerlaubt geöffnete Salons vorzugehen?
SR: Wir freuen uns über alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihren Bemühungen nicht nur für ihr Auskommen sorgen, sondern mit ihrer Arbeit auch die Infrastruktur, Lebensqualität sowie die Attraktivität ihrer Region sichern. Zu kritisieren sind allerdings jene Geschäftspraktiken, die unsere Gesetze und Bestimmungen unterlaufen. Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass es einfach um einen fairen Wettbewerb geht. Egal, ob Barber-Shop, Damen, Herren- oder Kinderfriseur – die Regeln gelten für alle. Wir haben alle dieselben Rechte und Pflichten. Alles andere wäre einfach unfair.
Wir werden die derzeitigen Meldungen zu Anlass nehmen, um unseren Friseurbetrieben die gesetzlichen Regelungen in Erinnerung zu rufen. Beschwerden werden von uns an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Um unfaire Praktiken hintanzuhalten, wünsche ich mir Kontrollen, denn Regeln und Bestimmungen sind zahnlos, wenn nicht auch dafür gesorgt wird, dass sie eingehalten werden.
Was können Friseurunternehmerinnen* machen, um gegen solche Praxen vorzugehen?
SR: Bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden!
Vielen Dank für das Gespräch und alles Gute für die Zukunft!