Sieben-Tages-Inzidenz von unter 10, bundesweite Lockerungen ab 1. Juli, 3-G-Regel im Salon... Friseure fordern Erleichterungen! | C: AdobeStock/Petra Homeier

23.06.2021

#maskenfreiheitimsalon! Friseure brauchen Lockerungen

Friseure brauchen Erleichterungen. Es grummelt die Frage: Wurde die gesamte Branche der körpernahen Dienstleister bei den bundesweiten Lockerungen vergessen oder ignoriert? Die Bundesinnung probiert‘s mit wiederholten Forderungen, wir plädieren für gemeinsames Laut sein…

Ein Kommentar von Katja Ottiger


Die ►Lockerungen, die ab dem 1. Juli in ganz Österreich vor allem beim Tourismus und in der Gastronomie uns allen Erleichterungen verschaffen, stoßen vielen Friseuren bitter auf. Warum tut sich diesbezüglich nichts in der heimischen Friseurbranche? Bei denen, die vor Monaten als wichtige Gruppe der körpernahen Dienstleister in aller Munde waren? Bei denen, die als Hygienetestimonials und –Vorbilder herhalten durften, die seit Mai 2020 mit Maske durcharbeiten und nun bei den Pressekonferenzen explizit nicht erwähnt wurden? Was ist jetzt? Nada!

Das Maskentragen bei über 30 Grad, die wir hier in der Redaktion nur am Rande und als KundInnen nachvollziehen können, grenzt an Pein. Dass offiziell (und hier sind viele Kollegen mittlerweile erfinderisch geworden) keine Getränke ausgeschenkt werden dürfen, gerade jetzt im Sommer, ein Hohn!? Denn über allem thront der Schutzschirm 3-G-Regel. Der Ruf nach den Vertretern wird laut und der Satz: Ich mach mir meine eigenen Regeln. Warum auch nicht!
Kein Getränkeausschank? Die Restaurants sind pumperlvoll, ohne Maske beim kühlen Achterl!
Quadratmeterregelung? In den Öffis geht’s auch dicht an dicht gedrängt und ohne Abstand! …
 

Friseure – vergessen oder ignoriert?

Wurden Friseure vergessen? Vorbei die Zeiten, als TV-Sender gefühlt täglich aus Friseursalons berichteten und Szenen mit gut gelaunten und motivierten FriseurInnen hinter Mundschutz und unter strengen Auflagen in Ausübung ihrer Leidenschaft, filmten. Eine ganze Branche vermittelte Optimismus, guten Willen und vor allem eines: Bei uns seid ihr sicher!

Also, warum werden Friseure jetzt ignoriert und „dürfen“ so weiter machen, wie bisher? Mit FFP2 bzw. MNS, mit Abstandregelungen, Kontaktverfolgung bis (voraussichtlich) 22. Juli und Kunden, die während der Dienstleistung auf dem Trockenen sitzen? Waren Friseure zu leise?
 

Lasst uns wieder laut werden!

Es fällt schwer, die neuerlichen Forderungen der Bundesinnungen der Friseure als einen Hoffnungsstreif am Horizont zu sehen. Aber bleiben wir optimistisch, dass die, gemeinsam mit den Kosmetikern, zum wiederholten Male an die Politik eingebrachten Forderungen helfen, einen erträglichen Salon-Sommer zu ermöglichen. Und werden wir wieder laut! Lasst uns die Innungsforderung unterstützen und gemeinsam kämpfen für angemessene Lockerungen. Immer auf Sicht, versteht sich! #maskenfreiheitimSalon
 

Das Schreiben der Bundesinnung vom 22. Juni:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesinnung hat gemeinsam mit der Bundesinnung der Kosmetiker folgendes Forderungspapier für die nächsten Öffnungsschritte über die WKO an die Politik gerichtet, in der Hoffnung, dass unsere Forderungen von der Politik berücksichtigt werden:

Angesichts der bevorstehenden weiteren Öffnungsschritte (Novelle der Öffnungsverordnung ab 1.7.2021) stellen die beiden Innungen für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen folgende gemeinsame Forderungen auf, die seitens der Wirtschaftskammer Österreich für die insgesamt annähernd 30.000 Mitgliedsbetriebe und ihren gemeinsam mehr als 23.000 Arbeitnehmer*innen in den Verhandlungen mit Nachdruck eingebracht werden sollen.

  • Die Anwendung und Gültigkeit der bewährten 3 G Regel soll sowohl für KundInnen als auch DienstleisterInnen körpernaher Dienstleister beibehalten werden. 
     
  • Aufgrund dieser 3 G Regel hat die Pflicht zum Tragen von Masken (FFP2-, MNS-Masken) für DienstleisterInnen und KundInnen zu entfallen. 
     
  • Entfall der m2 Grenze in den Studios sowie Salons und dadurch die Möglichkeit zur Steigerung der Kundenfrequenz in den Mitgliedsbetrieben. 
     
  • Die Konsumation von Getränken und Speisen durch die KundInnen ist durch die 3 G Regel in Analogie zur Gastronomie in den Studios und Salons zu ermöglichen. 

Wichtig aus unserer Sicht ist der gänzliche Entfall der Maske in den Salons aufgrund der 3G Regel.

Durch die Berufsgruppentestungen besteht ohnehin schon die Möglichkeit von MNS. Es wäre also keine Erleichterung, wenn jetzt die Reduktion auf MNS erfolgt.


Liebe Grüße

Wolfgang Eder
Bundesinnungsmeister

Mag. Jakob Wild
Geschäftsführer