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26.02.2016

Was ist NEU im Kollektivvertrag für Friseure ab 2016

Ab 1.April 2016 gibt es einen neuen Kollektivvertrag für Friseure - bei uns finden Sie den Vertrag zum DOWNLOAD!
 

Arbeitszeit

Im neuen Kollektivvertrag wurden die möglichen Arbeitszeiten verlängert. Friseure dürfen nun statt 8 sogar 9 Stunden beschäftigt werden und das, neu, auch bis 21:00 Uhr. Details hierzu in Punkt 4, 5 und 6 des Kollektivertrags.
 

Freizeit

Für private Schicksalsschläge und familiäre Ereignisse gibt es im neuen Kollektivvertrag zusätzliche freie Tage. Das sind etwa Todesfälle in der Familie (früher gab es 2 Tage frei, neu sind 3 Tage). Bei Wohnungs-Umzug, Heirat und Entbindung der Partnerin gibt es 2 Tage frei. Wenn die eigenen Kinder heiraten, gibt es einen Tag frei - aber nur, wenn die Hochzeit auf einen Arbeitstag fällt.
 

Kündigung

Ab sofort ist der ganze erste Monat Probezeit, statt die ersten 2 Wochen. Zudem gibt es zwei Wochen Kündigungsfrist, statt nur einer Woche.
 

Neuer Mindestlohn

Mit 1.4.2016 steigen auch die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für Friseure. Sobald diese fixiert sind, finden Sie bei uns alle Infos!