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29.06.2021

Keine Maskenpflicht mehr beim Friseur ab 1. Juli

Jubelnachricht um Mitternacht: Das Gesundheitsministerium verkündet: die Maskenpflicht beim Friseur fällt, die 3G Regel bleibt.

Der Schrei nach Gerechtigkeit war gestern groß. Als das Gesundheitsministerium noch gestern Mittag durchsickern ließ, dass beim Friseur nur die FFP2 Maskenpflicht fällt, der Mund-Nasen-Schutz aber bleiben soll, war der mediale Shitstorm nicht aufzuhalten. Jetzt gab es doch eine Überraschung.

Das Gesundheitsministerium hat am späten Montagabend die ab Donnerstag geltenden Corona-Lockerungen in einer neuen Verordnung präzisiert. Eine Überraschung ist dabei. Die Maskenpflicht entfällt explizit auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr.

AB Donnerstag 1. Juli heißt es ohne Maske in den Salon, damit dürfte auch dem Getränkeausschank nichts mehr im Wege stehen.

Die bekannte 3‑G-Regelung, also der Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, bleibt aufrecht. Diese gilt wie schon bisher im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten.

Dort, wo 3‑G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, wo allerdings statt FFP2-Maske auch der einfache und weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann.