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22.07.2024

Hautpilz: Innung möchte rechtliche Grundlage für gesetzliche Hygienevorschriften in Salons

Hygiene und Desinfektion sind in Berufsbild, Ausbildung und Prüfung fest verankert - allerdings als Empfehlung. Das möchte die Friseurinnung ändern und so Wissenslücken schließen.

Der sogenannte „Ringerpilz“ erregt zunehmend auch in Österreich mediales Aufsehen. Bei unseren Nachbarn in Deutschland spricht man gar von einer Epidemie, häufen sich dort seit einiger Zeit Kopfhautinfektionen, die vor allem bei Männern nach Barbershop-Besuchen auftreten und auf unzureichend gereinigtes Werkzeug zurückzuführen sind. Wie Ende letzter Woche bekannt wurde, sind nun in Salzburg erste Fälle aufgetreten.

Dazu meldete sich Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder am Freitag im KURIER zu Wort und ortet die Wurzel des Problems zum Teil im mangelnden Wissen über Haut und Hygiene bei Barbieren: „Wenn Werkzeuge nach der Behandlung nicht ordentlich desinfiziert werden, können Pilze übertragen werden“, präzisiert er im Interview. Die Bundesinnung selbst habe vor einigen Wochen erstmals durch ein Schreiben des niederösterreichischen Gesundheitsamtes von Infektionsfällen hierzulande erfahren.

Gesetzliche Hygienevorschriften ermöglichen Einschreiten für Behörden

Da es auch in Österreich zu ersten Ansteckungen gekommen ist, stehen Konsequenzen im Raum, wie Wolfgang Eder betont.

Weil es für Friseursalons lediglich Hygiene-Empfehlungen gibt, werde an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage für gesetzlich verpflichtende Hygienevorschriften gearbeitet. „Wir von der Innung werden uns zusammen mit den Behörden und der AUVA Gedanken über eine gesetzliche Hygienevorschrift machen, damit die Behörden eine Grundlage für ein entsprechendes Einschreiten haben.“, kündigt Eder im KURIER Interview an. Und führt weiter aus: „Früher war die Meisterprüfung Voraussetzung für die Gründung eines Gewerbes. Da die Punkte Hygiene und Desinfektion im Berufsbild, der Ausbildung und den Prüfungen fest verankert sind, waren Empfehlungen ausreichend.“

Doch gerade bei Personen, die aus dem Ausland zu uns nach Österreich kommen und hier Friseursalons eröffnen, beobachte die Bundesinnung teils erhebliche Wissenslücken auf diesem Gebiet. Wäre vor allem zu klären, wie Kontrollen diesbezüglich durchgeführt und entsprechend sanktioniert werden können.  

Vertrauen und Professionalität gegenüber der Kundschaft

Auf jeden Fall gilt es, gegenüber Kundinnen und Kunden auf Vertrauen und Professionalität zu setzen und die hohen Hygienestandards, die in der Friseurausbildung gelehrt werden, zu betonen. Mehr zum Thema Ringelpilz erfahrt ihr in unserem Artikel „Hautpilz-Epidemie: Sicherheit und Vertrauen gewinnen ist jetzt angesagt“►HIER    

Was dran ist am Ringerpilz – Wir sind für euch auf Spurensuche gegangen. ►HIER Fakten lesen.

Was ist Trichophyton tonsurans (="Ringerpilz")

Trichophyton tonsurans ist ein Hautpilz, der neben Haut und Nägeln vor allem das Haar besiedelt. Trichophyton tonsurans ernährt sich von Keratin und löst beim Menschen Hauterkrankungen wie Dermatophytosen, insbesondere Tinea Capitis, aus. Es kommt zu einer starken Hyphen- und Sporenbildung im Haarschaft. Die Sporen dieses Pilzes sind äußerst stabil, sodass sie über Monate hinweg infektiös bleiben können.
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt, letzteres vor allem über Bürsten, Kämme, Haarschneidemaschinen, etc.
Quelle: Wikipedia / DocCheck