26.03.2020

Friseur-Hausbesuche streng verboten - hohe Strafen drohen

Bis zu 30.000 Euro Strafe bei Schwarzarbeit in Corona-Zeit. WKO und Friseurinnungen warnen davor, Hausbesuche zu machen.

Kaum sind alle Salons geschlossen, erhält das Friseurhandewrk eine völlig neue Wertigkeit, denn plötzlich merkt Mensch, wie dringend ein neuer Haarschnitt ist und das Ansatz nicht mehr warten kann. 

Schon erreichen uns Mitteilungen über KundInnen, die ihren Friseur/ Mitarbeiter anrufen und beknien, doch eben schnell bei Ihnen vorbeizukommen.
Auf der anderen Seite boomt offenbar das aktive Angebot von Friseuren, die in der Krise die große Chance auf viel schwarzes Geld sehen und aktiv ihre Dienste anbieten.

Das Ganze ist freilich illegal, noch dazu fahrlässig und schlichtweg in der aktuellen Situation kriminell und so drohen Strafen bis zu 30.000 €.

Die Niederösterreichische Landesinnungsmeisterin Silvia Rupp appelliert an die Branche sowie Kunden, nicht fahrlässig zu handeln. Bei den Hausbesuchen handelt es sich nicht nur um Schwarzarbeit, sondern auch die Gesundheit wird gefährdet.

„Die Regelung, die seit 16. März in Kraft ist, gilt ausnahmslos für alle, und auch wenn die Mitarbeiterinnen jetzt ohne, oder mit wenig Einkommen sind – so ein Verhalten kann man nicht tolerieren, das ist fahrlässig und unklug, die Gesundheit geht vor, es nützt alles nichts.“

Deshalb appellierte die Landesinnungsmeisterin an die Vernunft und Solidarität ihrer Berufskollegen im Land. „Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wenn wir alle zusammenhalten und zusammenstehen, werden wir auch die Corona-Krise meistern“, zeigte sie sich überzeugt.

Verankert im COVID-19-Maßnahmengesetz

Die Grundlage dieser Regelung ist im COVID-19-Maßnahmengesetz verankert. Diese besagt, dass - Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten. Ausgenommen sind zwar die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, jedoch muss zwischen Personen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.

Anzeige erstatten

Um einen Vorfall zu melden und Anzeige zu erstatten, empfiehlt die WKO, sich direkt bei der Polizei zu melden.