In Österreich werden Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete gleichgestellt | ©PhotoSG - stock.adobe.com

03.05.2021

Geimpft, getestet, genesen wird gleichgestellt

Schon bald soll auch der Friseurbesuch einfacher werden, denn nicht jeder benötigt mehr einen Negativ-Testnachweis, genesene oder vollständig geimpfte Personen benötigen dann keinen Testnachweis …

In der heutigen Sondersitzung hat der Nationalrat die Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten beschlossen. Damit fällt die Testpflicht für Geimpfte. Im ersten Schritt wird erst eine Dokumentation oder andere Nachweise den Status bestimmen, der ‚Grüne Pass‘ ist noch nicht entschieden.

Der Nationalrat befasste sich in seiner heutigen Sondersitzung mit Abänderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Damit werden Geimpfte schon demnächst Genesenen und Getesteten gleichgestellt. Durch die die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmen- sowie im Epidemiegesetz, werden sich geimpfte Personen im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur ersparen.

Zusätzliche Beschlüsse:

Es kann per Verordnung in Zukunft zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen. Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie z.B. in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske tragen zu können, entfällt.

Apotheken können ab 1. Juni an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat - statt wie bisher fünf Stück - ausgeben. Die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-19-Tests in den Apotheken wird bis 31. August 2021 verlängert.