Früherer Ladenschluss. Geschäfte schließen ab 11.November ab 19 Uhr, Friseure dürfen länger offen halten | Credit: fotolia | Jacob Lund

10.11.2020

Friseure müssen nicht um 19:00 schließen

Ab Mittwoch, den 11. November, muss der Handel montags bis freitags spätestens um 19:00 Uhr seine Geschäfte für die Dauer der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen schließen. Dies gilt nicht für Dienstleistungsbetriebe.

Tritt mit Mittwoch, 11. November 2020, 00:00 Uhr, in Kraft

Das Gesundheitsministerium hat heute die 1. Novelle zur COVID-19-Schutzverordnung erlassen und somit dem Wunsch der Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft) entsprochen, die sich für diese Regelung stark gemacht hatten. „Die Regelung wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in der Praxis erleichtern und ist somit ganz im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, den Anstieg der Infektionszahlen zurückzudrängen.“, ist Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) überzeugt.

Inhalt der Gesetzes-Novelle

Eingrenzung der Ladenöffnungszeiten von Betriebsstätten des Handels auf längstens 19:00 Uhr. Ausnahmen: Insbesondere Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 m² Verkaufsfläche)

Durch diese Einschränkung der Öffnungszeiten soll gewährleistet werden, dass Einkäufe rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung erfolgen, sodass dem Verordnungsziel einer größtmöglichen Reduktion der Mobilität in den Abend- und Nachtstunden bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Damit haben KundenInnen und MitarbeiterInnen genügend Zeit, ihren privaten Wohnbereich rechtzeitig zu erreichen. Diese Verordnung hat daher zum Ziel, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen und damit eine weitere Reduktion aller nicht notwendigen sozialen Kontakte zu erreichen.

Entwarnung für Friseure

Dienstleistungsbetriebe arbeiten fast ausschließlich mit Terminvereinbarung und können Kundenströme genau steuern. Dadurch sind dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. Damit rechtfertigt das Gesundheitsministerium die unterschiedliche Handhabung von Handel versus Dienstleistung.

Betriebsstätten des Handels sind im Gegensatz dazu dadurch gekennzeichnet, dass sich Kundenfrequenz und Kundenströme schlechter gezielt steuern lassen. Somit ist es für diese Branche nicht ungewöhnlich, dass eine Vielzahl an Kunden auch noch kurz vor Ladenschluss die Betriebsstätte betritt. Aufgrund der schlechter steuerbaren Kundenströme und Kundenfrequenz kann – im Gegensatz zu Dienstleistungsunternehmen – auch mit den Nachbereitungsarbeiten in der Regel erst begonnen werden, wenn der letzte Kunde die Betriebsstätte verlassen hat.

Friseure müssen also nicht um 19:00 schließen, dennoch sollten alle nach Möglichkeit um 20:00 auf dem Nachhauseweg sein. 

Aber wir alle wissen: Das ist Daily Business, alles kann morgen schon wieder anders sein.
In diesem Fall könnt ihr euch auf uns verlassen - imSalon wird rechtzeitig berichten.