Wolfgang Eder | C: Chris Hofer

02.04.2021

Friseur Hausbesuche im Osterlockdown – geht’s noch

Schlichtweg „vergessen“ wurden in der Verordnung zum 4ten Lockdown in Ostösterreich die Mobilen körpernahen Dienstleistungen. Laut Ministerium sei ein Fehler passiert, Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder kann es nicht fassen…

Der Osten Österreichs ist seit 1.4. wieder im Lockdown - das haben das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Landeshauptleuten von Burgenland, Niederösterreich und Wien beschlossen.

Die Verordnung, die gestern veröffentlicht wurde, berücksichtig NICHT die mobilen körpernahen Dienstleistungen! Ein schlechter Aprilscherz?
Wolfgang Eder:
Es ist leider kein April-Scherz - trotz mehrfachen Hinweisen durch die Bundesinnung wurden die Dringlichkeiten vom Ministerium einfach „vergessen“! Wir UnternehmerInnen sind aber zu wichtig, um einfach „vergessen“ zu werden!

Was ist passiert?
WE:.
In den vergangenen Tagen habe ich gemeinsam mit der Bundessparte im direkten Kontakt mit dem Lenkungsausschuss und dem Gesundheitsministerium auf wichtige Punkte eindringlich hingewiesen, die in der Verordnung berücksichtigt werden müssen.  Unter anderem haben wir (wie bei den vorigen Lockdowns) auf die Situation der mobilen Friseure und Heimbesuche aufmerksam gemacht und es wurde uns Anfang dieser Woche vonseiten der Entscheidungsträger in der Politik versprochen auch das Erbringen der körpernahen Dienstleistung bei den Kunden zuhause zu untersagen. Denn im Sinne der Eindämmung der Pandemie und einer Gleichbehandlung von stationären Friseuren mit Salons und mobilen Friseuren ist es unbedingt notwendig, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. 

Es wird immer wieder kritisiert, Friseure fänden kein Gehör, ist dem so?
WE:
Es liegt nicht an uns Interessenvertretern in den Innungen - wir machen unsere Hausaufgaben und geben unser Bestes die UnternehmerInnen zu vertreten, um einen Spagat zwischen Bekämpfung der Pandemie und wirtschaftlichem Überleben zu schaffen! 
Aber gemeinsam an einem Strang zu ziehen, sieht in meinen Augen anders aus, als es die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium handhaben. Wichtige Hinweise der Berufsvertretungen einfach zu „vergessen“, in einer der schwierigsten Zeiten für uns UnternehmerInnen, ist einfach inakzeptabel. Es geht einfach um zu viel!

Wie geht die Bundesinnung nun weiter vor?
WE:
Wir sind die gesetzliche Interessensvertretung der Friseure, deren Aufgabe es ist, die fachlichen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und zu vertreten. Meines Erachtens sind die Innungen - gerade in Krisenzeiten wie diesen - im Krisenmanagement der Bundesregierung eine wertvolle Schnittstelle zwischen der politischen Ebene und jenen, die die Maßnahmen in ihren Unternehmen umsetzen müssen. Als Bundesinnungsmeister der Friseure nehme ich diesen Auftrag sehr ernst und ich verlange von den politischen Entscheidungsträgern eine umgehende Berücksichtigung unserer Anliegen und die Einbindung der Interessenvertretungen beim Krisenmanagement und bei der Verfassung der Verordnungen!

Wolfgang, wir wünschen dir dafür weiterhin viel Kraft und Erfolg. Danke für das Gespräch

Die Regeln für die Osterruhe ab 1.4.

Quelle: :Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Dienstleistungen:

  • Schließung von körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. FrisörInnen, MasseurInnen, Kosmetiksalons)
  • Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).