Die Möglichkeit des Freitestens ist laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober vom Tisch, die Rückkehr in die Salon somit erst ab 24.01.21 möglich | © APA picturedesk | Herbert Pfarrhofer

04.01.2021

Dritter Lockdown für Friseure verlängert bis voraussichtlich 24.01.2021

Seit 26.12.2020 sind Friseure bereits im dritten Lockdown, Salons bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Möglichkeit des Freitestens ist laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober vom Tisch. Damit ist die Rückkehr in den Salon frühestens am 24.01.2021 möglich...

Der Lockdown in Österreich wird für alle bis zum 24. Jänner dauern. Angesichts des geschlossenen "Nein" der Opposition zum übermittelten Gesetzespaket entfällt die Möglichkeit des „Freitestens” eine Woche davor. Das bestätigte heute Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Damit werden Handel, Gastronomie und Tourismus und eventuell auch die Schulen erst am 25. Jänner öffnen können.

Der dritte Lockdown soll nun voraussichtlich bis zum 24.01.2021 anhalten, ab 25.01.2020 sollten dann auch Friseure wieder öffnen können.

Corona Regeln für Friseure im Lockdown 

Regeln für Körpernahe Dienstleister im dritten Lockdown: 

  • Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Visagistik, etc.) im Salon oder an einem anderen Ort der beruflichen Tätigkeit (beispielsweise Hausbesuche durch Mobilfriseure) sind untersagt.
     
  • Ausnahme 1
    Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen zum Zweck zumindest zweiseitig unternehmensbezognener Geschäfte (beispielsweise StylistInnen Backstage beim Fernsehen)  ► siehe auch Friseurdienstleistungen B2B 
     
  • Ausnahme 2
    Gesundheitsdienstleistungen (beispielsweise Perückenanpassung für Chemo-Patienten)
     
  • Für alle Ausnahmen gelten die bekannten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
     

Click&Collect erlaubt

Friseure, die ihren Kunden Home-Service Pakete zusammenstellen, dürfen diese vorm Salon unter bestimmten  ► Click&Collect Auflagen abholen lassen, nämlich nur im Freien, von 6-19 Uhr.