04.02.2021
Die geplante 20 m2 Regelung gekippt! Weiterhin 10 m2 pro Kunde
Die Bundesinnung konnte gemeinsam mit der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie dem Wirtschaftsbund die neue, erweiterte Quadratmeter-Regelung von 20 m2 pro Kunde abwenden und erwirken, dass bei den Friseuren weiterhin die bestehende Regelung von 10 m2 pro Kunde gilt.
Derzeitiger und aus der Wirtschaftskammer Österreich bestätigter Stand:
"Der Betreiber von Betriebsstätten hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², so darf jeweils nur ein Kunde den Kundenbereich der Betriebsstätte betreten."