Wolfgang Eder bewertete das neue Regierungsprogramm auf die Relevanz für das Friseurhandwerk | Credits: Tobias Steinmaurer / picturedesk.com | Chris Hofer imSalon

07.03.2025

Das verspricht die neue Regierung fürs Friseurhandwerk

Das neue Regierungsprogramm ist vorgestellt, Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder hat es durchgearbeitet und bewertet: Werden die Forderungen des Gewerbes berücksichtigt?

„Die Regierung ist angelobt und das Regierungsprogramm ist veröffentlicht. Ich habe das Regierungsprogramm bewertet, inwieweit unsere Forderungen im Bereich des Gewerbes berücksichtigt wurden und wo die Regierung in die richtige Richtung steuert“, gibt Landesinnungsmeister der Friseure Salzburg und Bundesinnungsmeister, Wolfgang Eder, in einer Aussendung an seine Mitgliedsbetriebe via WKO-App bekannt. „Die Position des Handwerks und Gewerbes konnten im sensiblen Bereich der Gewerbeordnung vollinhaltlich durchgesetzt werden“, so Wolfgang Eder.

Das wird für das Friseurhandwerk relevant:  

Keine Reduzierung der reglementierten Gewerbe

Die NEOS, aber auch andere Parteien forderten immer wieder eine Reduzierung der reglementierten Berufe auf 26. Das hätte auch uns Friseure betroffen. Aufgrund der gemeinsamen Vorarbeiten, Bundesinnung und der Q2-Offensive (WKO-Initiative „Qualifikation schafft Qualität“, Anm.), konnte der Angriff auf die duale Ausbildung, den fairen Wettbewerb und die Qualität der Gewerbe- und Handwerksbetriebe, abgewehrt werden. Damit wurde eine Forderung des Wirtschaftsbundes durchgesetzt.

Objektivierung der individuellen Befähigung

Entsprechend der langlaufenden Initiativen des Handwerks und Gewerbes konnte eine bundesweite  Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren und ein Bekenntnis zur Objektivierung der individuellen Befähigung (Stichwort: Netzwerk der Kompetenzen) erreicht werden.

Aufwertung von Lehre und Berufsbildung

Die Abschaffung der Basisförderung für Lehrlinge stand im Raum. Durch intensiven Einsatz, der Bundesinnung für Friseur*innen, konnte diese Förderung gesichert werden und die Kosten für die LAP (Prüfungstaxe) werden übernommen.
Die Bildungsausgaben des Bundes für die allgemeine und die akademische Bildung sind ungleich höher als für die der Berufsbildung. Hier wird ein Ausgleich geschaffen. Unter anderem wird es eine "Förderung der Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen" geben.

Änderung der Bildungskarenz und ab 01.01.2026 Ersatz durch eine treffsichere Nachfolgeregelung / Qualifizierungsoffensive

Ausbildungen, die während der Bildungskarenz gemacht werden, sollen auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Daher sollen strengere Kriterien wie etwa ECTS-Anforderungen (Bewertungssystem, Anm.), Anwesenheitsverpflichtungen und Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt gelten.
Eine Verlängerung der Karenzzeit wird unterbunden.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro ohne KV-Bindung

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitnehmer*innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen und um die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter*innen zu steigern. Sie ist damit eine Win-Win­ Situation.

Arbeiten im Alter mit 25% endbesteuert inkl. Sozialversicherung

Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und neben der Alterspension erwerbstätig ist, wird steuerlich entlastet, sodass sich der Zuverdienst mehr lohnt.

Erleichterung von Betriebsübergaben

Der Veräußerungsfreibetrag steigt ab 2027 von € 7.300 auf € 45.000; das Berufsverbot entfällt.
Gelungene Betriebsübergaben sind ein wichtiger Standortfaktor. Das gilt insbesondere für ein Land wie Österreich, das stark von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Oft stellt das Steuerrecht ein Hindernis für Übergeber dar.

Anhebung des Gewinnfreibetrags

Ab 01.01.2027 wird der Grundfreibetrag von 15% bis 33.000 Euro dauerhaft angehoben auf 15% von 50.000 Euro.
Dies trägt zur nachhaltigen Entlastung österreichischer Unternehmen und zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung bei. Besonders Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden dadurch unterstützt.

Rot-Weiß-Rot-Karte für volljährige Lehrlinge

Man möchte auch auf diesem Wege Fachkräfte aus Drittstaaten in Osterreich binden.

Vereinfachung des Steuerrechts, insbesondere bei Lohnverrechnung und Arbeitnehmer-Veranlagung

Vereinfachung und Bürokratieabbau ist auch in der Lohn- und Einkommensteuer von großer Bedeutung. Dadurch kommt es zu Erleichterungen für Betriebe und Verwaltung. Unternehmen gewinnen so mehr Zeit, um sich auf ihre Geschäftstätigkeit zu konzentrieren.