Was alles unter die 3G-Regel fällt | C: Adobestock/Kebox

29.06.2021

Das gilt als 3G im Friseursalon

Ab 1.Juli fällt die Maskenpflicht im Salon, der Fokus liegt nun voll auf 3G und freilich der allgemeinen Hygienemaßnahmen ...

Einlass im Salon nur auf Basis der 3G-REGEL!

GETESTET oder GEIMPFT oder GENESEN

Das gilt als 3G:

• PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)

• Antigentest (maximal 48 Stunden alt)

• Selbsttest, der in ein Datenverarbeitungssystemeingetragen wurde (maximal 24 Stunden alt)

• Test vor Ort im Salon unter Aufsicht vom BetreiberIn oder MitarbeiterIn (gültig für die Dauer des Aufenthaltes im Friseursalon)

• Impfnachweis (ab 22. Tage nach Erstimpfung)

• Nachweis der Erkrankung (maximal 6 Monate alt)

• Antikörpernachweis (maximal 3 Monate alt)