Credit: Alois Müller

14.03.2020

Kann geschlossener Salon für Mitarbeiterschulungen verwendet werden?

Eine Frage, die derzeit viele bewegt. Salon zu und endlich mal Zeit für Schulungen!? Gezahlt werden müssen die Mitarbeiter ja sowieso. Darf ich das? Die Antwort : JA, ABER...

+++ Aktualisierung des Artikels, Stand 15.03.2020, 13:00 +++

Mit heute wurde bekannt gegeben, dass Versammlungen mit mehr als 5 Menschen ab sofort zu unterbinden sind und Österreicherinnen und Österreicher dazu aufgefordert werden, sich selbst zu isolieren. Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wird massiv eingeschränkt, es herrscht mittlerweile österreichweit Ausgangssperre, öffentliche Plätze (Sportplätze, Spielplätze ect.) werden ab morgen geschlossen, Lokale und Restaurants müssen ab Dienstag, 17.03. komplett schließen.

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Chefs dürfen entscheiden, ob ein Mitarbeiter beispielsweise ins Homeoffice geht oder zum Arbeiten in die Firma. Er dürfte sogar Mitarbeiter in vorübergehender Quarantäne ohne Krankschreibung von zu Hause aus arbeiten lassen. Ein Salonunternehmer könnte also sagen: Wir machen endlich mal unsere internen Trainings!

Und das darf er auch, solange er zweckmäßige und zumutbare Schutzmaßnahmen trifft, um eine Ansteckung der Beschäftigten möglichst zu vermeiden. Das kann eine leicht zugängliche Möglichkeit zur Desinfektion sein und Hygieneempfehlungen für die Beschäftigten,,,, so die Arbeiterkammer dazu.

Und aus Angst vor dem Corona-Virus darf ein Mitarbeiter nicht einfach zu Hause bleiben. Es sei denn, dass tatsächlich eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu Ansteckungen gekommen ist. (Quelle: Arbeiterkammer)

Ergo: Solange also Homeoffice für „normale“ Unternehmen nicht verpflichtend ist, ist auch Training im Salon erlaubt.

Das sagt die WKO
"Wird der ganze Betrieb geschlossen, können die ArbeitnehmerInnen bezahlt vom Dienst freigestellt werden. Werden nur Betriebsteile geschlossen, können ArbeitnehmerInnen in den nicht geschlossenen Bereichen eingesetzt werden. Welche Tätigkeiten zulässig sind, ergibt sich aus dem Dienstvertrag."

Das sagt die Bundesinnung: Eindämmung ist das oberste Gebot!
Für Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder beantwortet sich unsere obige Frage ganz einfach: „Es gibt die gesetzliche Anordnung Geschäfte geschlossen zu halten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Daran halte ich mich!“ Würde er eine Salonschulung machen? Nein! „Das kann mir niemand verbieten, aber ich muss mir als Salonchef darüber im Klaren sein, dass ich für das Wohl meiner Mitarbeiter verantwortlich bin. Wenn also jemand meiner Mitarbeiter, auf welchem Weg auch immer - infiziert wird, riskiere ich, dass mein Salon und meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden. Und das hilft auch nicht weiter. Und ja, wir werden unsere Ausfälle nicht alle zurückbekommen, aber es laufen die Unterstützungen vonseiten der Regierung an.“

Distance-Learning! Das Schlagwort der Woche!
Was die Kids können, können wir auch! Die Schulen unterstützen unsere Kinder mit Eduthek und anlogen Materialien – auch die Berufsschüler, deren ausgefallene Berufsschulzeiten NICHT im Lehrbetrieb eingearbeitet werden dürfen, sollen zu Hause weiterlernen.
Also Chefinnen und Chefs: Wie wäre es jetzt mit Online-Education? Industrie Partner und Kollegen haben hier bereits Möglichkeiten geschaffen, Tendez steigend! ► Home Academy! Friseur Online Education Tipps

Noch ein HINWEIS: Sollte sich der ein oder andere dazu entscheiden, diese „freie Zeit" für Trainings zu nutzen, dürfen Mitarbeiter nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden.

P.S.: Wir haben in diesem Beitrag der Lesbarkeit aufs Gendern verzichtet. Es betrifft jeweils alle Geschlechter!