17.05.2021
Corona Aushang ab 19.05: Keine Konsumation erlaubt
Die WKO hat einen neuen Corona-Aushang für Friseursalons veröffentlicht. Die wichtigen Hinweise gelten ab 19. Mai, darunter wird die 3-G Regel aufgeführt, ebenso das Verbot von Konsumation während der Dienstleistungserbringung.
Folgende Maßnahmen gelten ab dem 19. Mai 2021
- Einlass nur auf ►Basis der 3G-REGEL: getestet/ geimpft / genesen
- PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
- Antigentest (maximal 48 Stunden alt)
- Selbsttest, der in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde (maximal 24 Stunden alt)
- Test vor Ort unter Aufsicht des/r Betreibers*in/Mitarbeiters*in der Betriebsstätte (gültig für die Dauer des Aufenthaltes im Friseursalon)
- Impfnachweis (ab 22. Tage nach Erstimpfung)
- Nachweis der Erkrankung (maximal 6 Monate alt)
- Antikörpernachweis (maximal 3 Monate alt)
- Im Friseursalon ist eine FFP2-Maske zu tragen!
- Für den Kundenbereich gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde!
- Nach Eintritt Hände umgehend gründlich waschen oder desinfizieren!
- Haare waschen ist aus Hygienegründen empfohlen!
- Während der Dienstleistungserbringung ist keine Konsumation erlaubt!
- Den Anweisungen des Friseurteams ist unbedingt Folge zu leisten!
Das Hinweisplakat findet ihr ►hier.