Während der Dienstleistung ist keine Konsumation erlaubt | C: Adobestock/Marco2811

17.05.2021

Corona Aushang ab 19.05: Keine Konsumation erlaubt

Die WKO hat einen neuen Corona-Aushang für Friseursalons veröffentlicht. Die wichtigen Hinweise gelten ab 19. Mai, darunter wird die 3-G Regel aufgeführt, ebenso das Verbot von Konsumation während der Dienstleistungserbringung.

Folgende Maßnahmen gelten ab dem 19. Mai 2021

  • Einlass nur auf ►Basis der 3G-REGEL: getestet/ geimpft / genesen
    • PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
    • Antigentest (maximal 48 Stunden alt)
    • Selbsttest, der in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde (maximal 24 Stunden alt)
    • Test vor Ort unter Aufsicht des/r Betreibers*in/Mitarbeiters*in der Betriebsstätte (gültig für die Dauer des Aufenthaltes im Friseursalon)
    • Impfnachweis (ab 22. Tage nach Erstimpfung)
    • Nachweis der Erkrankung (maximal 6 Monate alt)
    • Antikörpernachweis (maximal 3 Monate alt)
       
  • Im Friseursalon ist eine FFP2-Maske zu tragen!
     
  • Für den Kundenbereich gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde!
     
  • Nach Eintritt Hände umgehend gründlich waschen oder desin­fizieren!
     
  • Haare waschen ist aus Hygienegründen empfohlen!
     
  • Während der Dienstleistungserbringung ist keine Konsumation erlaubt!
     
  • Den Anweisungen des Friseurteams ist unbedingt Folge zu leisten!

Das Hinweisplakat findet ihr ►hier.