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31.05.2021

Barbershops: Dumpingpreise verhindern einen fairen Wettbewerb

Die Zahl der sogenannten Barbershops hat in den vergangenen Jahren auch in Vorarlberg deutlich zugenommen. Günther Plaickner, Bundesinnungsmeister Vorarlberg, fordert Ausweitung der Schwerpunktkontrollen bei Registrierkassenpflicht und Anstellungsverhältnissen…

Der Vorarlberger Friseurinnung werden immer wieder Hinweise mitgeteilt, wonach es bei einigen Barbershops Ungereimtheiten hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Belegpflicht geben könnte. Die von vielen dieser Betriebe angebotenen Billighaarschnitte lassen zudem keinen fairen Wettbewerb zu.

„Natürlich trifft das nicht auf alle Barbershops zu, aber die schwarzen Schafe dürfen nicht unbehelligt bleiben“, erklärt BIM  Günther Plaickner .

Die Zahl der sogenannten Barbershops hat in den vergangenen Jahren auch in Vorarlberg deutlich zugenommen. Bei einem Großteil dieser Betriebe werden Männer-Haarschnitte zu sehr geringen Preisen angeboten. „Bei den Barbershops in Vorarlberg gibt es einen Haarschnitt bereits ab zehn Euro, das ist deutlich weniger als bei einem traditionellen Friseur. Diese Dumpingpreise verhindern einen fairen Wettbewerb“, sagt Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure und führt aus: „Wer Einkauf, Löhne, Miete, etc. bezahlen muss, kann keinen so günstigen Haarschnitt anbieten. Das ist wirtschaftlich nicht möglich.“

Schwerpunktkontrollen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass die Annahmen der Friseurinnung sich oftmals bewahrheiteten. Unter anderem gab es in Kärnten und in der Steiermark Beanstandungen vor allem bei der Registrierkassenpflicht. Viele Dienstleistungen wurden schwarz abgerechnet, was zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führt. Aber auch hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse kam es zu Übertretungen. Einerseits wurden Überschreitungen durch Schwarzarbeit Beanstandungen vor allem bei der Registrierkassenpflicht. oder nur geringfügige Anstellungen bei Vollzeitbeschäftigung, andererseits hinsichtlich der Arbeitszeit der Mitarbeitenden festgestellt.

„Natürlich trifft das nicht auf alle Barbershops zu, wir wissen, dass viele von diesen völlig korrekt arbeiten, aber im Sinne eines fairen Wettbewerbs und einer fairen Behandlung der Mitarbeitenden dürfen die schwarzen Schafe nicht unbehelligt bleiben“, erklärt Plaickner.