16.05.2019

Austrian Hairdressing Awards 2019: Großartige Haarkünstler und eine Frage

Wieviel Bildbearbeitung ist erlaubt oder darf Photoshop mit fachlichem Können konkurrieren… Kommentar von Raphaela Kirschnick (Juryvorsitzende AHDA 2019)

Die Austrian Hairdressing Awards sind eine der wichtigsten Auszeichnungen in der Friseurbranche, die ich seit Jahren begeistert unterstütze, seit 3 Jahren als Jury-Vorsitzende.

Das ist keine leichte Aufgabe, denn man muss dutzende Fotostrecken bewerten, die mit Herzblut, Leidenschaft und oft sehr hohem Einsatz entstanden sind. Ich nehme meine Aufgabe sehr ernst und bewerte mit meinen hohen Maßstäben.  Freilich hat jedes der ca. 20 Jurymitgliedern eigene Sichtweisen, das ist gut so, so entsteht schlussendlich ein objektives Ergebnis.

Während der Jurierung werden Bilder nach einem festgelegten Punktesystem bewertet. Hinterfragens würdige Einsendungen werden unter die Lupe genommen und nach Feststellen von nicht erfüllten Anforderungen, disqualifiziert. Es sind diese 15 Minuten pro Kategorie, die zählen und die für Einsprüche genutzt gehören, jedes Jurymitglied ist dazu aufgefordert. Sobald alle Juroren ihre Bewertungsbögen abgegeben haben, steht die Bewertung und ist rechtlich endgültig.

Gewinner werden nach Punkten ermittelt, zusätzlich von einer internationalen Juryrunde bewertet und am Abend der Gala verkündet. Manchmal führt das zu Diskussionen, Geschmäcker sind verschieden. Meistens jedoch freut man sich mit den Kollegen, denn jeder weiß, wieviel Arbeit, Vision und Können in den Arbeiten stecken. Auch in diesem Jahr haben wieder großartige Talente die begehrte Trophäe zu Recht nach Hause nehmen können.

Allerdings ist eines anders. Ein Gewinner (m/w, ich nenne keinen Namen) publiziert im Nachgang in der sozialen Netzgesellschaft sein Making of, welches auf starke Bildbearbeitung hinweist. Hätte man die Vorher/Nachher-Fotos beim Jurierungsprozess gesehen, diese Einreichung hätte fachlich sicher null Punkte erhalten, so bestach das Bild in seiner finalen Form.

Natürlich frage ich mich, hätte man das beim Jurieren erkennen können? Bildbearbeitung bis zu einem gewissen Grad ist ja erlaubt, schwierig messbar und gut gemacht, mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Besagte Bilder habe ich im Nachhinein digital hochgezogen und die Bearbeitungen nachvollziehen können.  

Ich nehme diese Erkenntnis mit in zukünftige Jurierungsprozesse und für die Teilnahmebedingungen werde ich anregen „Photoshop-Bearbeitung“ klarer zu definieren. In den Niederlanden muss man Bildbearbeitung transparent machen, indem man fachliche Making of Fotos zur Sicherheit mit einreicht. Auch das Vorlegen von Farbfotos zu Schwarz-Weiß Bildern ist dort verpflichtend, um Färbearbeiten besser bewerten zu können.

2019 ist gelaufen, ein Einzelner hat kontroverse Diskussionen angeregt, das ist gut.

Die Austrian Hairdressing Awards sind für mich die Oscars und national wie international eine der renommiertesten und bekanntesten Awards. Für dieses einzigartige Niveau mache ich mich weiter stark, ebenso für die viele talentierten StylistInnen, die wir gerne als Mensch und mit ihrer Arbeit zelebrieren.

In den nächsten Monaten folgen einige Interviews, Reportagen und auch viele Impressionen aus den Nachbarländern, also lasst uns gemeinsam das Image der Branche weiter stärken … ich freue mich nämlich schon riesig auf die nächsten Hairdressing Awards und viele inspirierende Haar-Arbeiten…

Eure Raphaela Kirschnick