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29.11.2012

ACHTUNG: Betrüger zum Thema Gleichbehandlungsgesetz

ACHTUNG: Falsche Zahlungsaufforderungen in Friseursalons im Umlauf!

Derzeit werden Friseurbetriebe von einer so genannten „Agentur für
Gleichbehandlung“, bezüglich einer Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes – Geschlechterdiskriminierung, schriftlich aufgefordert, € 249,-- zu bezahlen.

Da diese „Agentur“ nicht klagslegitimiert und keine berufliche Rechtsvertretung ist, wäre die Kostenforderung unberechtigt. Sie stellt vielmehr einen Versuch dar, auf betrügerische Weise Geld hereinzubringen.

Die Bundesinnung empfiehlt, weder der Zahlungsaufforderung nachzukommen, noch die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.