

26.05.2025
497 Schwarzarbeitskontrollen – Bilanz 2024, meiste Verstöße in Wien
Schwarzarbeit belastet das Friseurhandwerk. Doch was wird dagegen getan? Wir haben beim Bundesministerium für Finanzen nachgefragt. Die 2024er Bilanz: 497 kontrollierte Salons mit 168 Verstößen gegen das Gesetz.
2,3 % der Friseur- und Kosmetikbetriebe kontrolliert
Insgesamt 497 Friseur- sowie Kosmetiksalons bekamen 2024 Besuch von der österreichischen Finanzpolizei. Damit wurden 22% mehr Salons kontrolliert als im Vorjahr 2023 (►Schwarzarbeitskontrollen 2023). Gab es 2023 die meisten Kontrollen noch in Oberösterreich, nämlich 104, so lag der Fokus im Jahr 2024 auf der Bundeshauptstadt. 198 Salons, knapp 40% aller Kontrollen, und mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, fanden in Wien statt. Auch Kärnten fuhr auf und verdoppelte die Anzahl der kontrollierten Betriebe. Trotz der erhöhten Kontrollen wurden gerade einmal 2,3 % der österreichischen Friseur- und Kosmetiksalons kontrolliert.
Die Zahl der 2024 kontrollierten Friseur- sowie Kosmetiksalon und daraus folgenden Strafanträge
Bundesland | Anzahl überprüfter Betriebe | Strafanträge |
Burgenland | 7 | 1 |
Kärnten | 47 | 11 |
Niederösterreich | 60 | 23 |
Oberösterreich | 71 | 17 |
Salzburg | 17 | 10 |
Steiermark | 48 | 14 |
Tirol | 21 | 8 |
Vorarlberg | 28 | 10 |
Wien | 198 | 74 |
ÖSTERREICH | 497 | 168 |
In Folge der 497 Kontrollen wurde fast bei jedem 3. Salon ein Strafantrag bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft eingebracht. Die von der Finanzpolizei angeführten Straftaten beziehen sich auf Verstöße gegen folgende drei Gesetze:
Tatbestände und Gesetzesverstöße
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Dienstgeber hat Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder falsch beim Versicherungsträger angemeldet. Diese Ordnungswidrigkeit wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von 730 € bis zu 2180 €, im Wiederholungsfall von 2180 € bis 5.000 € bestraft.
Insgesamt wurden im Zuge dieser Kontrollen 81 Strafanträge wegen Verstößen gegen dieses Gesetz gestellt, 30 davon in Wien.
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG): Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis. Diese Straftat ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. Bei maximal drei beschäftigten Ausländern droht eine Geldstrafe von 1.000 € bis 10.000 € pro Mitarbeiter. Bei Wiederholungen kann die Strafe auf bis zu 20.000 € je ausländischen Beschäftigtem angehoben werden.
84 Strafverfahren wurden aufgrund von Verstößen gegen das AuslBG eingeleitet.
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG):
Angestellte werden unterentlohnt und unter Kollektivvertrag bezahlt. Das hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Angestellten in Bezug auf Entlohnung, Abgaben und Sozialbeiträge, sondern auch die gesamte Branche, da dadurch der faire Wettbewerb beeinträchtigt wird. Das Strafausmaß bei Unterentlohnung richtet sich nach Höhe der vorenthaltenen Beiträge und kann bei nachgewiesenem Vorsatz mit bis zu 400.000 € bestraft werden. Zudem sind auch Handlungen strafbar, welche die Kontrollen erschweren oder verhindern. So werden Vereitelungsversuche der Lohnkontrollen, sowie das Nichtbereithalten oder Nichtübermitteln von Lohnunterlagen mit bis zu 40.000 € bestraft.
Hier gab es lediglich 3 Tatbestände in Österreichs kontrollierten Friseur- und Kosmetiksalons – alle davon in Wien.
Eine Auswertung für lediglich Friseur, und / oder Barbershops, ist laut Bundesministerium für Finanzen datenbankbedingt nicht möglich.