Credit: imSalon

09.12.2021

2G und FFP2 Maske ab nächster Woche

Mit Ende dieser Woche endet auch der Lockdown - in fast allen Bundesländern – für Geimpfte und Genesene. Dann gilt für KundInnen 2G und FFP2 Maskenpflicht und 3G sowie FFP2 Schutzmaske für FriseurInnen.

(Stand 9. Dezember 2021, 9:00 Uhr)

Wie von der Bundesregierung verkündet, endet der Lockdown für Geimpfte sowie Genesene mit dem 12. Dezember 2021. Folgende Maßnahmen für FriseurInnen ab diesem Tag aufrecht:

FFP2-Maskenpflicht

In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden). Grundsätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des KundInnen-Bereiches in geschlossenen Räumen - somit auch beim Betreten eines Salons. Genauso ist eine FFP2-Maskenpflicht beim Arbeitsweg zu berücksichtigen: Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, ist auch hier eine FFP2-Schutzmaske erforderlich.

2G als Voraussetzung für Dienstleistung

Dienstleistungsbetriebe dürfen von Personen ohne 2-G-Nachweis nicht mehr betreten werden. Um KundInnen behandeln zu dürfen, muss ein gültiger 2G Nachweis vorgezeigt und kontrolliert werden.

3G am Arbeitsplatz

Für Salon-Teams gilt grundsätzliche 3G am Arbeitsplatz. Außerdem wurde eine FFP2-Maskenpflicht verordnet, wenn keine sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen möglich sind. Home Office Empfehlung besteht für alle jene MitarbeiterInnen, bei denen die möglich ist.

Ohne 2G – Lockdown bleibt

Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis bleibt die seit 22. November gültige Ausgangsbeschränkung aufrecht. Ungeimpfte FriseurInnen dürfen aber ihrer Arbeit nachgehen. Genauso kann der Wohnbereich zum Zwecke einer Ausbildung verlassen werden.

Die Vorgaben der Bundesregierung sind als Mindest-Standards einzuordnen. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit strengere Maßnahmen zu setzten. So hat sich zum Beispiel Oberösterreich dafür entschieden, noch bis 17. Dezember im Lockdown zu bleiben. 

Oberösterreich weiter im Lockdown

Da Oberösterreich nach wie vor im Lockdown ist, ist auch die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen untersagt. So gilt nach Landeshauptmann von Oberösterreich, Thomas Stelzer, die Lockdown-Regelung voraussichtlich bis 17. Dezember 2021.